Magazin: Entwurf mit strafbarer "geschäftsmäßiger Suizidhilfe"

"Alternativen zum assistierten Suizid stärken"

Die Bundestagsfraktionen wollen laut "Spiegel" am kommenden Mittwoch über eine Neuregelung des Sterbehilferechts debattieren. Der Entwurf sieht vor, dass  "geschäftsmäßige Suizidhilfe" wieder grundsätzlich strafbar sei. 

Symbolbild Sterbehilfe / © NATNN (shutterstock)

Im Vorfeld dieser Orientierungsdebatte hat sich eine neue Parlamentariergruppe gegründet, die eine restriktive Lösung vorschlägt, wie das Magazin (Samstag) berichtet. Laut diesem nunmehr dritten Vorschlag aus dem Parlament für eine Neuregelung soll die "geschäftsmäßige Suizidhilfe" wieder grundsätzlich strafbar sein, unter bestimmten Voraussetzungen aber "nicht unrechtmäßig", wie es in einem Eckpunktepapier laut "Spiegel" heißt. Auch Wartefristen und ein Werbeverbot seien geplant.

"Willen des Einzelnen vor Druck schützen"

"Wir wollen Alternativen zum assistierten Suizid stärken", heißt es in dem begleitenden Schreiben, das die überfraktionelle Gruppe um die Unionspolitiker Stephan Pilsinger und Ansgar Heveling, den SPD-Mann Lars Castellucci und die Grünenpolitikerin Kirsten Kappert-Gonther an die Abgeordneten des Bundestags versandt hat.

Wenn der assistierte Suizid leichter zu erreichen sei als eine palliative Versorgung, entstehe eine "gefährliche Schieflage". Die Gruppe wolle "den selbstbestimmten Willen des Einzelnen vor Druck schützen".

Mehrheiten zeichnen sich noch nicht ab 

Zwei liberalere Gesetzentwürfe liegen bereits vor. Bis zur Bundestagswahl stehen im Parlament offiziell nur noch fünf Sitzungswochen an, Mehrheiten zeichnen sich noch nicht ab. "Theoretisch wäre eine Einigung noch möglich. Sollte die Zeit knapp werden, könnte der Bundestag in der Sommerpause auch eine Sondersitzung einberufen", sagte die FDP-Politikerin Helling-Plahr.Sie setzt sich in einer Gruppe mit dem SPD-Politiker Karl Lauterbach für eine liberalere Lösung ein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben.


Quelle:
KNA
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