Studie: Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten

Für die letzte Ruhestätte

Eine neue Studie fordert in Deutschland ein Aufstellungsverbot für Grabsteine aus Kinderarbeit. Alle Bundesländer seien verpflichtet, die von Deutschland ratifizierte völkerrechtliche Konvention gegen Kinderarbeit in ihre Gesetze umzusetzen.

Schon zu Lebzeiten aussuchen: Grabsteine  / ©  Jens Kalaene (dpa)
Schon zu Lebzeiten aussuchen: Grabsteine / © Jens Kalaene ( dpa )

Das erklärte Studienautor Walter Eberlei am Donnerstag in Düsseldorf. Der Politikwissenschaftler hatte im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung den internationalen Natursteinsektor auf Kinderarbeit hin untersucht.

Demnach besteht bei Steinen aus Indien, Vietnam und den Philippinen gesicherte Erkenntnis über Kinderarbeit in der Branche, in China ist sie sehr wahrscheinlich. Mehr als die Hälfte aller Grabsteine, die in Deutschland aufgestellt werden, stammen aus Indien und China.

Landtage novellieren Gesetze

Der nordrhein-westfälische Landtag hatte 2014 die Aufstellung von Grabsteinen aus Ländern verboten, in deren Natursteinsektor die völkerrechtliche Konvention gegen Kinderarbeit missachtet wird. Die Umsetzung des Gesetzes wurde aber per Verordnung ausgesetzt, weil Unklarheit darüber bestand, für welche Lieferländer die Zertifizierungspflicht gelten solle. Die Studie beseitige diese Unklarheit, sagte Eberlei und forderte eine Umsetzung des Aufstellungsverbots.

Aktuell novellieren sowohl der Landtag in Niedersachsen als auch der Landtag in Hessen ihre Friedhofs- oder Bestattungsgesetze und wollen dort entsprechende Regelungen aufnehmen. In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und dem Saarland gibt es bereits entsprechende gesetzliche Vorschriften.


Quelle:
KNA