UN: Neuer Pakt über Waffenhandel verhindert Kriegsgräuel

Ab Heiligabend keine Rüstungsexporte mehr

Erstmals gibt es einen UN-Vertrag, der den Export von Rüstungsgütern verbietet, wenn dadurch Verbrechen ermöglicht werden. Doch noch längst nicht alle Staaten haben den "Arms Trade Treaty" ratifiziert.

Die Taube: Symbol für Frieden (dpa)
Die Taube: Symbol für Frieden / ( dpa )

Die Vereinten Nationen haben das neue Abkommen über den internationalen Waffenhandel als großen Schritt zur Wahrung der Menschenrechte gelobt. Der ab Heiligabend gültige Pakt werde zur Eindämmung unkontrollierter Waffenlieferungen in Konfliktgebiete beitragen, betonte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Seid Ra'ad al-Hussein, am Dienstag in Genf. Dadurch könnten Gräueltaten verhindert werden. Alle Staaten sollten dem Vertrag beitreten, verlangte der UN-Hochkommissar.

Große Rüstungsexporteure wie Russland und China sind dem Vertrag nicht beigetreten. Die USA haben den Pakt unterzeichnet, aber bislang nicht ratifiziert.

Frieden fördern, Leid vermindern

Der "Arms Trade Treaty" (ATT) soll erstmals die Ausfuhr konventioneller Waffen regulieren. Das Abkommen verbietet den Staaten den Export von Rüstungsgütern, wenn dadurch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen ermöglicht werden können. Der Export soll auch unterbleiben, wenn die Waffen zu ernsthaften Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beitragen können. Lieferungen an Terroristen oder Kriminelle sind untersagt.

Ziel des Vertrages ist es, den Frieden zu fördern, menschliches Leid zu mindern und den illegalen Waffenhandel zu beenden. Unter den Vertrag fallen Rüstungsgüter wie Gewehre, Artillerie, Panzer, Kampfjets, Kriegsschiffe und Munition. Das ATT-Sekretariat in Genf wird die Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen überprüfen. Jedoch drohen den Staaten bei Vertragsbrüchen keine Sanktionen.

Bislang haben 130 Staaten den ATT unterzeichnet; 60 Staaten, darunter Deutschland haben den Pakt ratifiziert. Nachdem die UN-Vollversammlung das Abkommen im April 2013 angenommen hatte, tritt es am 24. Dezember 2014 in Kraft.


Quelle:
epd