Schweizer Bischöfe bekräftigen Predigtverbot für Laien

Brief der Bischofskonferenz

Die Schweizer Bischöfe bekräftigen das Verbot der Laienpredigt im katholischen Gottesdienst; diese sei dem Priester vorbehalten. Ein entsprechender Brief der Bischofskonferenz wurde am Dienstag veröffentlicht.

 (DR)

In einem eigenen Schreiben erklärten mehrere einzelne Bischöfe, dass sich damit an der Praxis in ihrer Diözese nichts ändere. Das Dokument der Bischöfe geht von einer "normalen" römisch-katholischen Kirchenordnung aus, die sinnvoll sei und nun in Erinnerung gerufen werde.

Mit der Priesterweihe erhalte der Geistliche "die Möglichkeit, etwas zu tun, was ihn vollkommen übersteigt", heißt es zur Begründung. Vor 50 Jahren seien in der Seelsorge und der Katechese fast ausschließlich Priester und Ordensfrauen tätig gewesen; heute seien es "vermehrt und überwiegend Diakone sowie Laienseelsorger". Diese Entwicklung bringe einige Schwierigkeiten mit sich. Ein "neues und ämtertheologisch gesundes Miteinander von Priestern und Laien" müsse erlernt werden.

In einem Begleitbrief zum Schreiben der Bischöfe wird auf die liberale sogenannte Pfarrei-Initiative verwiesen. Diese zeige Schwierigkeiten im Verständnis theologischer Zusammenhänge und in der Kommunikation darüber.

Die Bischöfe stellten "da und dort" eine Vermischung der spezifischen Rollen von Priester, Diakon und Laienseelsorger fest, die "weder biblisch noch sakramententheologisch" zu begründen sei. Eine Folge davon sei eine Verwirrung, die sich darin zeige, dass manche Laientheologen faktisch "klerikalisiert" und Priester "laikalisiert" würden.

Die Bischöfe erinnern daran, dass sich die Ämter der Priester, der Diakone und der Laienseelsorger voneinander unterschieden. "Der Leib hat viele Glieder, aber nicht alle Glieder leisten denselben Dienst", schreiben sie. Zu den Aufgaben des Priesters, der der Messfeier "an der Stelle Christi, dem Haupt der Kirche", vorstehe, gehöre auch sein Auftrag, "die Homilie zu halten, da während der Eucharistiefeier der Tisch des Wortes nicht vom Tisch des Brotes getrennt werden" könne.


Quelle:
KNA