Diskussion um Kreuze in Gerichtssälen

Mahnung zur Menschlichkeit

Die evangelische Theologin Annette Kurschus sieht das Kreuz im Gerichtssaal als Mahnung: Es soll daran erinnern, die Menschlichkeit nicht aus dem Blick zu verlieren.

Gerichtssaal ohne Kreuz / © Martin Gerten (dpa)
Gerichtssaal ohne Kreuz / © Martin Gerten ( dpa )

Wenn eine Gesellschaft und ein Staat in unter dem Symbol des Kreuzes Recht suchten und sprächen, dann sei das ein gutes Zeichen, erklärte Annette Kurschus, Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, im Monatsmagazin "chrismon" (Mai-Ausgabe).  Längst nicht jeder in einem Prozess messe dem Kreuz religiöse Autorität zu, betonte Kurschus, die auch stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Im Gerichtssaal werde zudem keineswegs im Namen dieser Autorität Recht gesprochen. "Im Gegenteil. Es ist eine der großen humanen Errungenschaften, dass unsere Rechtsprechung nicht mehr so tut, als verfüge sie über höhere Wahrheiten, höchste Einsichten oder gar himmlische Gerechtigkeiten", schrieb Kurschus.

In der Rechtsprechung verbänden sich höchste Verantwortung und begrenztes Wissen. "Das ist ihre Würde und ihre Bürde, ihre Chance und ihre Gefahr - mit einem Wort: ihre Menschlichkeit." Die gekreuzten Holzleisten und die Geschichte, für die sie stehen, könnten genau daran erinnern. Jesus sei im Namen zweier altehrwürdiger Rechtstraditionen, der offiziellen Religion und der öffentlichen Meinung verurteilt worden und sei doch unschuldig gewesen. Die Geschichte hinter dem Kreuz sei so "eine Mahnung vor Selbstüberhöhung und Selbstüberforderung, vor Unmenschlichkeit und Verantwortungslosigkeit".

Rechtslage in Deutschland

Grundsätzlich dürfen Gerichtssäle in Deutschland mit Kreuzen ausgestattet werden. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. "Bei der Bewilligung der Haushaltsmittel für die Anschaffung von Kreuzen sowie bei etwaigen Weisungen über die Verwendung dieser Kreuze in den Sitzungssälen handelt es sich um Verwaltungsmaßnahmen", heißt es in dem Beschluss von 2014. Weder Anordnung noch Ausführung würden nämlich unmittelbar in die Rechtssphäre des einzelnen Staatsbürgers eingreifen und seien somit hinzunehmen.

Beschwert sich dagegen ein Prozessteilnehmer über das Kreuz, sieht die Sache anders aus: "Der Zwang, entgegen der eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal verhandeln zu müssen", verletzte das Grundrecht eines Prozessbeteiligten aus Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz, so die Richter in dem Beschluss von 2014. Zur Begründung schrieben sie, dass durch Kreuze in einem öffentlichen Raum eine enge Verbundenheit mit christlichen Vorstellungen bekundet würde. Grundsätzlich sei die Präsenz von Kreuzen in Gerichtssälen als Mittel künstlerischer Ausschmückung zu verstehen oder zumindest als "Schwurgegenstand" für denjenigen, der den Eid mit religiöser Beteuerung leistet. Die Frage, Kreuze in deutschen Gerichtssälen hängen dürfen, lies das Gericht indes offen.


Gerichtssaal ohne Kreuz / © Martin Gerten (dpa)
Gerichtssaal ohne Kreuz / © Martin Gerten ( dpa )
Quelle:
epd , DR