NRW spart weiter bei der Denkmalpflege

Kürzung mit Ausnahmen

Nordrhein-Westfalen setzt seinen Kurs in der Denkmalpflege fort – und kürzt seine Fördergelder dramatisch. Ausgenommen bleiben große Sakralbauwerke wie der Kölner Dom.

 (DR)

Insgesamt will NRW die Förderung der privaten, gewerblichen und kirchlichen Denkmalpflege auf 4,1 Millionen Euro kürzen und durch ein zinsgünstiges Darlehnsprogramm in Höhe von 60 Millionen Euro ersetzen.  NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD) erklärte am Dienstag (17.07.2013) in Düsseldorf, dass wegen der Konsolidierung im Landesetat 2014 weitere Kürzungen von sechs Millionen Euro bei der Denkmalpflege unumgänglich seien. Bereits im laufenden Haushaltsjahr war der Denkmalschutzetat von 11,3 auf 9,3 Millionen Euro reduziert worden. Ein "Weiter so" und ein "Mehr Geld ausgeben" könne es nicht mehr geben, sagte Groschek. Die Politik sei jetzt gefordert, "mit weniger Geld Gestaltungswillen zu zeigen". Anders lasse sich bis 2020 eine Nullneuverschuldung nicht erreichen.

Für die Instandhaltung "herausragender Sakralbauwerke" und die Bodendenkmalpflege würden aber weiterhin Landeszuschüsse fließen, und zwar in Höhe von insgesamt 4,1 Millionen Euro. Als Beispiele nannte Groschek die Dome in Köln, Aachen und Xanten sowie die Wiesenkirche in Soest. Bisher standen nur für die Restaurierung des Kölner Doms jährlich 767.000 Euro zur Verfügung. Aus diesem Haushaltsposten, der im kommenden Jahr auf 1,3 Millionen Euro aufgestockt wird, soll künftig auch die Sanierung aller anderen wichtigen Sakralbauten in NRW bestritten werden. Weitere 2,8 Millionen stehen für die Bodendenkmalpflege zur Verfügung.

Darlehensförderung möglich

Für die Restaurierung denkmalwerter Gebäude stellt die NRW.Bank künftig gemeinnützigen Einrichtungen, gewerblichen Unternehmen und Religionsgemeinschaften Kredite in einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro zum aktuellen Zinssatz von 1,25 Prozent zur Verfügung. Dabei können für förderfähige Maßnahmen einzelne Kredite zwischen 25.000 und zwei Millionen Euro beantragt werden. Ein Darlehnsvolumen von weiteren 20 Millionen Euro soll Privatpersonen für die Sanierung denkmalgeschützter Wohnungen zu Zinssätzen von einem Prozent vorbehalten bleiben.

Mit Tilgungsfristen von zehn bis 20 Jahren können laut Groschek künftig nicht nur die denkmalbedingten Mehrkosten einer Baumaßnahme, sondern die Gesamtkosten des Umbaus vorfinanziert werden. Zudem seien die Fördertatbestände ausgeweitet worden. Das Kreditprogramm sei nicht wie bisher auf denkmalgeschützte Objekte beschränkt, sondern umfasse sämtliche sanierungsbedürftige Gebäude "mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz." Damit könne der Eigentümer eines Denkmals die Darlehnsförderung nicht nur für die denkmalgerechte Erneuerung seiner Fenster, "sondern für seinen gesamten Umbau beantragen", betonte der Bauminister.

Kritik der Opposition

Der CDU-Kulturexperte Eckhard Uhlenberg sprach von einem «rot-grünen Kahlschlag» in der Denkmalpflege. Das Darlehnsprogramm werde dem in der Landesverfassung verankerten Ziel des Denkmalschutzes nicht gerecht. Die Einsparungen seien wirtschaftlich kurzsichtig. Schließlich löse ein Euro staatlicher Förderung beim Denkmalschutz weitere zwölf Euro an privaten Investitionen aus, so Uhlenberg.

Dagegen begrüßte die SPD-Landtagsfraktion, dass der Bauminister mit seinem neuen Haushalstitel für landesbedeutsame Kirchen "Planungssicherheit" geschaffen habe. Es sei richtig, dass die Landesregierung jetzt das Gespräch mit den Kirchen suche, um auch zu einer Lösung für die vielen weiteren unter Denkmalschutz stehenden kirchlichen Gebäude zu kommen, sagte SPD-Fraktionsvize Jochen Ott.

Bereits im Vorfeld hatten die drastischen Kürzungen der rot-grünen Landesregierung Kritik und Proteste ausgelöst. 27.000 Personen unterzeichneten eine Petition an den Landtag, die Streichungen für die Bau- und Bodendenkmalpflege rückgängig zu machen.


Quelle:
KNA