Arbeitsgericht hält Kündigung des Dombaumeisters für unwirksam

Erfolg für Hauck

Der entlassene Kölner Dombaumeister Michael Hauck hat einen gerichtlichen Erfolg gegen das Domkapitel erzielt. Das Kölner Arbeitsgericht entschied am Donnerstag, dass die Kündigung unwirksam sei und das Arbeitsverhältnis damit fortbestehe.

Der ehemalige Kölner Dombaumeister Michael Hauck (KNA)
Der ehemalige Kölner Dombaumeister Michael Hauck / ( KNA )

Das Domkapitel teilte mit, sich zum Urteil derzeit nicht äußern zu wollen. Es wolle erst die schriftliche Zustellung abwarten und die Entscheidungsgründe prüfen. Das Domkapitel wies überdies darauf hin, dass Haucks Antrag abgewiesen wurde, ihn bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen.

Laut Richterin Andrea Wilmers lagen keine Gründe für eine außerordentliche Kündigung des auf Lebenszeit angelegten beamtenähnlichen Arbeitsverhältnisses vor. Hauck muss ein Viertel, das Domkapitel drei Viertel der Gerichtskosten tragen. Das seit Jahresbeginn nicht mehr überwiesene Monatsgehalt muss Hauck nachgezahlt werden. Die Einspruchsfrist für eine Berufung läuft vier Wochen ab Zustellung des Urteils.

Hauck trat nach 24 Jahren als Dombaumeister in Passau im September 2012 sein Amt im Rheinland an. Ihm wurde zum 1. Juni 2014 gekündigt. Das Domkapitel hatte sich zu Details bislang nicht geäußert. Auch vor Gericht wurden keine Einzelheiten erörtert; Domsyndikus Wolfgang Glöckner verwies auf die Schriftsätze.


Quelle:
KNA