Mariä Himmelfahrt nicht in allen bayerischen Gemeinden Feiertag

Die Statistik entscheidet

Mariä Himmelfahrt ist ein gesetzlicher Feiertag in Bayern. In ganz Bayern? Nein. In etwas mehr als 300 Gemeinden ist der 15. August ein ganz normaler Arbeitstag. Wo der Feiertag gilt und wo nicht, errechnet das Landesamt für Statistik.

Eine Kirche hinter einer Blumenwiese / © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Eine Kirche hinter einer Blumenwiese / © Karl-Josef Hildenbrand ( dpa )

Das Fest Mariä Himmelfahrt am 15. August ist in 1.704 von insgesamt 2.056 Gemeinden in Bayern ein gesetzlicher Feiertag. Während in Ober- und Niederbayern in allen Kommunen frei ist, trifft das in Ober- und Mittelfranken für die meisten nicht zu, wie das Landesamt für Statistik am Dienstag in Fürth mitteilte.

In fünf der acht bayerischen Großstädte ist der Tag ebenfalls ein katholischer Feiertag. Das trifft auf München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt zu, in Nürnberg, Fürth und Erlangen wird dagegen am Samstag gearbeitet.

Feiertag? Die Statistik entscheidet

Gemäß Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage ist in Bayern der 15. August in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt das Landesamt für Statistik gemäß Gesetz auf Basis der letzten Volkszählung fest. Derzeit gilt die Erhebung von 2011.

Auch in der Oberpfalz, wo 96 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch sind, in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87 Prozent) ist der 15. August für die meisten Bürger frei.


Quelle:
KNA