Bundestag führt Lobbyregister ein - Ausnahme für Kirchen

Erster Schritt zu mehr Transparenz

Lobbyisten bei Bundestag und Bundesregierung müssen sich künftig registrieren lassen. Das hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Kirchen und Religionsgemeinschaften sind von der Regelung ausgenommen.

Plenum des Deutschen Bundestags / © Christoph Soeder (dpa)
Plenum des Deutschen Bundestags / © Christoph Soeder ( dpa )

Das Lobbyregistergesetz wurde vom Bundestag am späten Donnerstagabend mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung von FDP, Grünen und Linke verabschiedet. Redner der Opposition kritisierten das Gesetz als nicht weitereichend genug.

Mit dem verpflichtenden Lobbyregister soll die Arbeit von Interessenvertretern transparenter werden. Dazu müssen sie sich ab kommendem Jahr registrieren, bevor sie mit Abgeordneten, Fraktionen oder deren Mitarbeitern Kontakt aufnehmen. Dasselbe gilt auch gegenüber der Bundesregierung für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene der Unterabteilungsleiter.

Das Register umfasst Angaben zum Interessenvertreter, zur Identität der Auftraggeber und zu den finanziellen Aufwendungen. Zudem müssen sie einem Verhaltenskodex zustimmen, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, etwa durch den Entzug von Hausausweisen oder Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, politische Stiftungen sowie die Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Union und SPD verteidigen Gesetz

Patrick Schnieder (CDU) betonte, dass Interessenvertretung an sich nichts Schlechtes sei, sondern wichtig für die Demokratie. Sie müsse aber transparent sein. Schnieder verteidigte die Ausnahmen als verfassungskonform. Dabei umfasse die Religionsfreiheit auch die Kirchen als Arbeitgeber. Er sprach von einem "Fortschritt im Bereich der Transparenz".

Matthias Bartke (SPD) betonte, dass es das erste Gesetz dieser Art in Deutschland sei. Er beklagte allerdings das Fehlen eines legislativen und exekutiven "Fußabdrucks", der auch die Beteiligung von Interessenvertretern an Gesetzen dokumentieren soll. Dies sei mit der CDU nicht möglich gewesen.

Opposition kritisiert 

Redner von AfD, FDP, Grünen und Linken kritisierten ebenfalls das Fehlen des "Fußabdrucks" sowie die hohe Zahl an Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Marco Buschmann sprach von einem "kleinsten gemeinsamen Nenner". Friedrich Straetmanns (Linke) beklagte, dass die Sanktionen viel zu milde seien. Britta Haßelmann (Grüne) sagte, es sei zwar eine erster Schritt, zugleich aber eine verpasste Chance.
Auch die "Allianz für Lobbytransparenz" mehrerer Nichtregierungsorganisationen bewertete das Gesetz als "halbherzigen Schritt".


Quelle:
KNA
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