Ökumenisches Netzwerk lobt neue Regeln für Kirchenasyl

Kürzere Überstellungsfrist

Das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW hat die vom Bundesamt für Migration angekündigte Rücknahme der verlängerten Überstellungsfrist bei Kirchenasylen begrüßt. Das könne jedoch nur ein erster Schritt sein

Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn (KNA)
Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn ( KNA )

Das erklärte das Netzwerk am Donnerstagabend in Münster. Bei der Freude über die Rücknahme der Sanktionen dürfe nicht vergessen werden, dass nach wie vor das Härtefalldossier-Verfahren für die Betroffenen und die Kirchengemeinden eine Farce sei, erklärte der Theologe und Mitarbeiter des Netzwerkes, Benedikt Kern.

"Das ganze Verfahren muss dringend wieder abgeschafft werden", forderte er. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte am Donnerstag in Nürnberg mitgeteilt, dass Schutzsuchende im Kirchenasyl nicht länger als "flüchtig" angesehen werden, wenn ihr Aufenthaltsort bekannt ist.

6 statt 18 Monate

Das hat zur Folge, dass die sogenannte Überstellungsfrist in der Regel nicht mehr auf 18 Monate ausgeweitet wird. Diese Ausweitung hatte Kirchenasyle nahezu unmöglich gemacht und wurde von Gerichten infrage gestellt. Die Gemeinden bemühten sich, Härtefälle durch Gutachten zu belegen betrieben dafür einen großen Aufwand, erklärte Kern.

Das Bundesamt akzeptiere jedoch mittlerweile so gut wie keine Härtefallgründe, die ein Kirchenasyl rechtfertigen könnten. Trotzdem hätten nahezu alle Kirchenasyle erfolgreich abgeschlossen werden können. Das Netzwerk würdigte ausdrücklich Entscheidungen von Gemeinden, Kirchenasyl zu gewähren.

Christliche Solidaritätspraxis

"Diese christliche Solidaritätspraxis gehört zum Selbstverständnis der Kirchengemeinden und ist aufgrund der trotz Corona-Krise laufenden Abschiebepraxis gerade dringend nötig." 

Skeptisch bewertete das Netzwerk die Absprachen aus dem Jahr 2015 zwischen den Kirchen und dem Bundesamt, nach denen Kirchen Fälle, die in einem Kirchenasyl münden könnten, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüfen lassen sollten.

Das Bundesamt hatte im Gegenzug erklärt, die Abschiebefrist für die besonders umstrittenen Dublin-Fälle zu verlängern. Die Ursache für die Verschärfungen hätten bereits in dieser Verabredung gelegen, die dem Kirchenasyl "einen quasi-rechtlichen Rahmen" habe geben sollen, erklärte Evelyn Meinhard aus dem Vorstand des Netzwerkes.

Mehr Schutz vor Abschiebung

"Dadurch wurde diese Menschenrechtspraxis stark eingehegt und bürokratisiert." Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt.

Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen. Der Aufenthaltsort der Flüchtlinge wird den Behörden gemeldet.

Kirchenasyl

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten.

Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA