Verbände skeptisch bei Einigung der Koalition zu Kinderrechten

Aufnahme der Kinderrechte in Grundgesetz

Kinderschutzverbände sehen die Einigung der Koalition zu Kinderrechten im Grundgesetz skeptisch. Sie sei inhaltlich unzureichend, was etwa Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung betreffe.

Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz / © Chinnapong (shutterstock)
Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz / © Chinnapong ( shutterstock )

Sie blieben hinter der UN-Kinderrechtskonvention und der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück, erklärte das Aktionsbündnis Kinderrechte am Dienstag in Berlin. Auch die Grünen zeigten sich enttäuscht.

Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Am Montagabend war bekannt geworden, dass sich die Koalition auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz geeinigt hat. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte dazu, sie freue sich, dass sich nun auch die Unionsfraktion klar zu der Grundgesetzänderung bekenne. Dies sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden, und sie habe sich dafür "mit viel Herzblut eingesetzt". Nun müssten zügig die nächsten Schritte folgen, damit die Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden könne.

Nach dem Willen der Regierungsfraktionen soll die Formulierung lauten: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Rechte und Belange von Kindern würden oft übersehen

Eine Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD, zu der neben Lambrecht auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gehörte, hatte sich demnach bereits vor Weihnachten auf diese Formulierung geeinigt.

Das Aktionsbündnis betonte weiter, das Kindeswohl müsse ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, "wenn auch nicht immer Vorrang haben". Dieses Ansinnen müsse auch in der Formulierung für die Grundgesetzesänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus dürfe sich die Beteiligung von Kindern nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern müsse als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden. Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie habe sich gezeigt, dass Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen würden. Zum Aktionsbündnis haben sich das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, Unicef Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind zusammengeschlossen.

Laut Grünen ein "fauler Kompromiss"

Die Grünen im Bundestag bezeichneten die Einigung als "faulen Kompromiss". Dieser bedeute "keinerlei Fortschritt für Kinderrechte in Deutschland", erklärte die Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, Ekin Deligöz. Die jetzige Formulierung, wonach Kinderrechte im Grundgesetz "angemessen" falle nicht nur hinter die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück, sondern sei noch einmal schwächer als der erste Entwurf, den Lambrecht vor gut einem Jahr vorgelegt habe. Es fehlten der besondere Schutz der staatlichen Ordnung für Kinder und des Kindeswillens sowie umfassende Beteiligungsrechten der Kinder.

Deligöz betonte, es brauche aktive Kinderrechte, die neben dem Recht von Kindern auf Schutz und Förderung auch die Beteiligung an den Entscheidungsprozessen enthielten. Gerade jetzt in der Pandemie hätten Kinderrechte im Grundgesetz einen Unterschied gemacht. So habe die Situation in den Kitas und Schulen gleich zu Beginn höchste Priorität erfahren.


Bundesjustizministerin Christine Lambrecht / © Christoph Soeder (dpa)
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht / © Christoph Soeder ( dpa )
Quelle:
KNA
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