Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Kinder bis 14 Jahren seien hiervon ausgenommen.
Empfohlen werde vor Weihnachtsbesuchen jedoch eine mehrtägige Selbstquarantäne. Damit solle die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden.
Der aktuelle Teil-Lockdown soll dem Länder-Papier zufolge bis zum 20. Dezember verlängert werden. Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen.
Zudem soll nach dem Willen der Länder Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. "Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen", heißt es in dem Entwurf. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.
Auch für eine Teststrategie in Pflegeheimen gibt es laut dem gemeinsamen Beschluss der Länder einen Vorschlag: So sollten je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden. Der Bund will für die Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP-2-Masken ermöglichen - rechnerisch eine pro Winterwoche.
Am Dienstagmittag wollte sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Vor den Beratungen mit Merkel am Mittwoch könnte auch noch einiges geändert werden. Man sei aber auf einem guten Weg, hieß es. (dpa/24.11.2020)
24.11.2020
Die in Nordrhein-Westfalen geplanten verkaufsoffenen Sonntage im Advent sind laut NRW-Oberverwaltungsgericht rechtswidrig. Das Infektionsrisiko ließe sich nicht durch Sonntagsöffnungen eindämmen. Kritik kam auch von den Kirchen.
Mit Corona begründete Ladenöffnungen an den Adventssonntagen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen untersagt. Die in der Schutzverordnung erlaubten verkaufsoffenen Sonntage im Advent sowie am 3. Januar seien "aller Voraussicht nach rechtswidrig", entschied das Gericht am Dienstag in Münster. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi statt.
Es sei nicht ersichtlich, dass an den vier Adventssamstagen sowie am ersten Samstag im neuen Jahr mit einem derart großen Kundenandrang zu rechnen sei, "dass aus infektionsschutzrechtlicher Sicht eine Entzerrung erforderlich wäre", argumentierte das Gericht.
Infektionsrisiko eindämmen
Selbst wenn im Advent mehr Menschen in die Innenstädte strömen sollten, "bestünden erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen". Im derzeitigen "Lockdown light" entfielen viele Freizeitmöglichkeiten. Daher liege es nahe, dass sowohl an den Samstagen als auch an den verkaufsoffenen Sonntagen vermehrt Kunden in die Fußgängerzonen kämen.
Das wirtschaftliche Interesse an Sonntagsöffnungen sei zwar verständlich, so das OVG. Aus Perspektive des Infektionsschutzrechts könne dieses Interesse jedoch keine Rolle spielen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Widerspruch zum NRW-Ladenöffnungsgesetz
Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht vor, dass Geschäfte an allen vier Adventssonntagen sowie am 3. Januar nachmittags öffnen dürfen. Ausdrücklich geht es dabei um eine Entzerrung des Weihnachtsgeschäfts.
Das OVG hatte die Landesregierung bereits Anfang Oktober wegen dieser Regelung kritisiert; sie stehe "in offenem Normwiderspruch" zum NRW-Ladenöffnungsgesetz. Dem Gesetz zufolge dürfen Kommunen unter bestimmten Bedingungen den Sonntagsverkauf an jährlich höchstens acht Sonn- oder Feiertagen freigeben. Die Sonntage dürfen aber nicht unmittelbar aufeinander folgen.
Kritik auch von der Kirche
In den vergangenen Monaten hatte Verdi in zahlreichen Fällen erfolgreich beim OVG gegen verkaufsoffene Sonntage geklagt, die in Zusammenhang mit der Pandemie begründet worden waren.
Widerspruch kam auch von der Kirche: Die fünf katholischen Bistümer hatten Zustimmung zu nur einer einmaligen Ausnahme signalisiert und die drei evangelischen Landeskirchen zwei verkaufsoffenen Adventssonntagen zugestimmt.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Kinder bis 14 Jahren seien hiervon ausgenommen.
Empfohlen werde vor Weihnachtsbesuchen jedoch eine mehrtägige Selbstquarantäne. Damit solle die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden.
Der aktuelle Teil-Lockdown soll dem Länder-Papier zufolge bis zum 20. Dezember verlängert werden. Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen.
Zudem soll nach dem Willen der Länder Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. "Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen", heißt es in dem Entwurf. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.
Auch für eine Teststrategie in Pflegeheimen gibt es laut dem gemeinsamen Beschluss der Länder einen Vorschlag: So sollten je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden. Der Bund will für die Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP-2-Masken ermöglichen - rechnerisch eine pro Winterwoche.
Am Dienstagmittag wollte sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Vor den Beratungen mit Merkel am Mittwoch könnte auch noch einiges geändert werden. Man sei aber auf einem guten Weg, hieß es. (dpa/24.11.2020)