Bundestag diskutiert über Ablösung von Staatsleistungen

Kirche sieht "hilfreiche Anknüpfungspunkte"

Die Gesetzesinitiative von FDP, Grüne und Linke für eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen war Thema im Bundestag. Die Opposition rief dabei Union und SPD auf, das Vorhaben zu unterstützen. Und was sagt die Kirche dazu?

Autor/in:
Christoph Scholz
Bundestag diskutiert über Ablösungen von Staatsleistungen / © Maurizio Gambarini (dpa)
Bundestag diskutiert über Ablösungen von Staatsleistungen / © Maurizio Gambarini ( dpa )

Bei der Ersten Lesung einer entsprechenden Vorlage am Donnerstag im Bundestag hob der FDP-Religionspolitiker Benjamin Strasser hervor, dass dies ein Auftrag der Verfassung sei. Sprecher von Union und SPD würdigten die Vorlage, forderten aber zugleich eine stärkere Einbeziehung der Bundesländer.

Der Gesetzentwurf will durch ein sogenanntes "Grundsätzegesetz" die notwendigen Rahmenbedingungen für entsprechende Vereinbarungen zwischen den Bundesländern, die derzeit die Zahlungen leisten, und den Diözesen und Landeskirchen schaffen. Die Staatsleistungen gehen auf Gesetze, Verträge oder besondere Rechtstitel der Kirchen zurück, die schon vor 1919 bestanden; die meisten entschädigen für enteignetes Kirchenvermögen. So erhalten die Kirchen zusammen derzeit knapp 550 Millionen Euro jährlich. Davon strikt zu trennen sind die von den Finanzämtern eingetriebenen Kirchenbeiträge, also Kirchensteuern.

Zahlung von rund zehn Milliarden Euro

Laut Gesetzentwurf soll sich die maximale Höhe der Ablöseleistungen am sogenannten Äquivalenzprinzip orientieren und so das 18,6-fache der jährlich zu leistenden Zahlung umfassen, das wären rund zehn Milliarden Euro. Die Länder sollen dies innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten umsetzen und binnen 20 Jahren abschließen.

Strasser sprach von einem fairen Angebot an die Kirchen. Es sei ein und tragfähiger Kompromiss, der große Flexibilität lasse und den Bundesländern entgegenkomme. Hermann Gröhe (CDU) würdigte den Entwurf als "wichtigen Beitrag zu einer sachlichen Diskussion". Es seien aber weitere Gespräche nötig, etwa über die Frist für die Länder.

Einen Gesetzentwurf der AfD, die Staatsleistungen bis Ende 2026 weiter zu zahlen und dann ersatzlos zu streichen, lehnte Gröhe ab.

Auf frühere Enteignungen können man nicht durch erneute Enteignung antworten. Volker Münz (AfD) begründete hingegen den Entwurf damit, dass der Staat die Kirchen durch die seit über 200 Jahren geleisteten Zahlungen hinreichend entschädigt habe.

Bischofskonferenz sieht "hilfreiche Anknüpfungspunkte"

Lars Castellucci (SPD) dankte für den Gesetzentwurf. Die SPD müsse sich aber zunächst mit den Bundesländern ins Benehmen setzen, etwa über die konkrete Höhe der Ablösesumme. Er kündigte einen eigenen Gesetzentwurf an. Die religionspolitische Sprecherin der Linkspartei, Christine Buchholz (Linke) sagte, es sei ihrer Partei wichtig, die Trennung von Staat und Kirche auch finanziell zu vollziehen. Es sei nicht mehr vermittelbar, warum die Kirchen weiterhin Gelder aufgrund von 200 Jahre zurückliegenden Ereignissen erhielten.

Nach den Worten des religionspolitischen Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, ist der Entwurf "ein machbarer und verfassungskonformer Weg". Es solle keine unrechtmäßige finanzielle Herabsetzung der Kirchen geben.

Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sagte, der vorgelegte Gesetzentwurf biete "hilfreiche Anknüpfungspunkte".

Allerdings sollten "unbedingt Vertreter der Bundesländer und der Kirchen hinzugezogen werden". Ihre Einbeziehung stelle sicher, dass bestehende Vereinbarungen sowie regionale Unterschiede Berücksichtigung fänden. Das gelte auch "für die finanziellen Herausforderungen" durch die derzeitige Corona-Pandemie.

 

Quelle:
KNA