Die Kirchen sind im Gesetzentwurf für ein Lobbyregister von der Registrierungspflicht ausgenommen. Im Zweifel wolle die katholische Kirche aber nicht auf der Ausnahmeregelung bestehen, bestätigte der Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, am Mittwoch in Berlin der Katholischen-Nachrichten-Agentur (KNA). Jüsten betonte, die Ausnahmeregelung entspreche dem anerkannten Staat-Kirche-Verhältnis.
Freiwillige Registrierung möglich
Eine Entscheidung, ob man sich freiwillig registrieren lasse, stehe aus. Darüber sei man mit anderen kirchlichen Einrichtungen im Gespräch. Begründet wird die Ausnahme für die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften mit dem Grundgesetz, in dem die Unverletzlichkeit der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses garantiert wird. Der Bundestag stimmt voraussichtlich am kommenden Donnerstag über den Entwurf ab.
Unterdessen kündigte der katholische Wohlfahrtsverband Caritas an, von der geplanten Ausnahme keinen Gebrauch zu machen. Der Verband werde sich in das Lobbyregister eintragen lassen. Aktueller Anlass für die Gesetzesinitiative war die Lobbyaffäre des CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor.