Emotionales Berufungsverfahren um Wittenberger "Judensau"

Nicht Straftatbestand der Beleidigung

Das Jahrhunderte alte "Judensau"-Relief an der Wittenberger Stadtkirche beschäftigt weiter die Gerichte. Im Verlauf des Verfahrens zeichnet sich keine Einigung über den richtigen Umgang damit ab.

Autor/in:
Karin Wollschläger
Darstellung an der Stadtkirche in Wittenberg / © Norbert Neetz (KNA)
Darstellung an der Stadtkirche in Wittenberg / © Norbert Neetz ( KNA )

Das historische "Judensau"-Relief an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche erfüllt nach Einschätzung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg wohl nicht den Straftatbestand der Beleidigung. Zu Beginn der teils sehr emotional geführten Verhandlung im Berufungsverfahren erklärte der Vorsitzende Richter, Volker Buchloh, am Dienstag: "Die Berufung hat nach derzeitigem Stand keinen Erfolg."

Urteil Anfang Februar

Es müsse das Gesamtensemble mit Mahnmal und erklärendem Aufsteller, von der Stadtkirchengemeinde 1988 angebracht, berücksichtigt werden, so Buchloh. Aus Sicht des Gerichts stellt das Relief in diesem Kontext keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne mehr dar. Am 4. Februar will das Gericht sein Urteil verkünden und wird voraussichtlich Revision zulassen. Dann könnte der Fall vor den Bundesgerichtshof kommen.

In der Verhandlung folgte der 9. Zivilsenat des OLG der Argumentation des Landesgerichts Dessau, das im Mai 2019 die Klage abgewiesen hatte. Buchloh erläuterte, das Sandstein-Relief an sich sei eine Herabwürdigung von Juden: "Allerdings bedarf es der Auslegung: Ob es als Teil des Ensembles wirklich objektiv noch als Beleidigung angesehen werden kann und darf."

Aufhetzende Wirkung an der Kirche

In einer emotional geprägten Rede erklärte der jüdische Kläger, dass das Mahnmal oberflächlich sei und zudem versuche, die im Holocaust ermordeten Juden zu christlichen Märtyrern zu machen: "Das ist eine Schande." Zudem sei es ein "gewaltiger Unterschied", ob die "Judensau" an einer Kirche hänge oder im Museum untergebracht sei: "Im Museum hat sie eine aufklärende Wirkung, an der Kirche eine aufhetzende."

Der Wittenberger Stadtkirchenpfarrer Johannes Block erläuterte: "Wir wollen diese Stätte der Mahnung weiterentwickeln, hin zu weiterer Versöhnung zwischen Christen und Juden. Aber wir wollen mit dem Originalstück an die Geschichte erinnern." Dafür gebe es auch Unterstützung aus der jüdischen Gemeinde. "Würden wir die Plastik abnehmen, würde es heißen, wir verfälschen die Geschichte", gab Block zu bedenken. Zugleich betonte er, dass die Pfarrgemeinde die Empfindungen des Klägers nachempfinden könne und teile: "Ich denke, dass wir ein gemeinsames Interesse haben und die gleiche Traurigkeit." Der Kläger bestritt dies nachdrücklich.

Auf dem Relief in etwa vier Metern Höhe an der Predigtkirche des Reformators Martin Luther (1483-1546) ist ein Rabbiner zu sehen, der den Ringelschwanz eines Schweins anhebt und ihm in den After schaut. Zwei weitere Juden saugen an den Zitzen des Tiers. Das Schwein gilt den Juden als unrein. Hinzu kommt die 1570 eingelassene Inschrift "Rabini-Schem HaMphoras". Diese ist vermutlich inspiriert von Luthers antijüdischer Schrift "Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi" von 1543. Schem Ha Mphoras steht für den im Judentum unaussprechlichen heiligen Namen Gottes.


Quelle:
KNA