Bundestag beschließt moderate Reform der Organspende

Kirchen begrüßen Entscheidung

Wie können mehr Organspender gewonnen werden? Der Bundestag hat nun mehrheitlich für eine Lösung gestimmt, bei der Bürger regelmäßig auf das Thema angesprochen werden sollen. Die deutschen Bischöfe begrüßen die Entscheidung.

Bundestag beschließt moderate Reform der Organspende / © Kay Nietfeld (dpa)
Bundestag beschließt moderate Reform der Organspende / © Kay Nietfeld ( dpa )

Der Bundestag hat eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Die Bürger sollen künftig mindestens alle zehn Jahre beim Personalausweisabholen auf das Thema angesprochen werden. Einem entsprechenden Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock stimmten 432 Abgeordnete zu.

Wer ab dem Alter von 16 Jahren einen Personalausweis beantragt, ihn verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll auf dem Amt Informationsmaterial bekommen. Beim Abholen soll man sich dann vor Ort oder auch später zu Hause in ein neues Online-Register eintragen können - mit Ja oder Nein. Selbst beraten sollen Ämter ausdrücklich nicht.

Für eine regelmäßige Aufklärung sollen auch Hausärzte eine größere Rolle spielen. Sie sollen Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren und zum Eintragen ins Register ermunter. Grundwissen über Organspenden soll auch Teil der Erste-Hilfe-Kurse vor einer Führerscheinprüfung werden. Im Online-Register sollen Entscheidungen jederzeit zu ändern sein.

Zuvor lehnte der Bundestag einen Vorstoß einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab, dieses Prinzip umzukehren. Sie hatte eine "doppelte Widerspruchslösung" vorgeschlagen, wonach künftig jeder als Spender gelten sollte - außer man widerspricht. Der Gesetzentwurf fand aber keine Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, drei enthielten sich.

Die Bischofskonferenz zeigt sich zufrieden

Die deutschen Bischöfe begrüßen die Entscheidung im Bundestag. Sie hatten bereits im Vorfeld Bedenken zum Vorschlag einer "doppelten Widerspruchslösung" geäußert. Die freie Entscheidung würde dabei eingeschränkt, so ein Argument. Sie bewerten das Ergebnis daher positiv. Das beschlossene Gesetz gewähre weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende. Zudem treffe es Maßnahmen, die dazu führten, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen würden, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx in einer Stellungnahme nach dem Beschluss. "Die Deutsche Bischofskonferenz unterstützt nachdrücklich das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen, in Deutschland die Zahl der Organspenden wirksam zu erhöhen", hieß es. 

Geimeinsames Ziel sind mehr Organsspenden

In Deutschland warten 9.000 Patienten auf ein Spenderorgan. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2.995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben - vor allem Nieren, Lebern und Lungen.

Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organ-Entnahmen festzustellen.


Reinhard Kardinal Marx beim Michael-Jahresempfang / © Werner Schuering (KNA)
Reinhard Kardinal Marx beim Michael-Jahresempfang / © Werner Schuering ( KNA )
Quelle:
dpa , DR