Verfassungsrichter lobt Kirchen für politische Einmischung

"Bereicherung für den Staat"

Bayerischer Verfassungsrichter hält die Stellungnahmen der Kirchen zu aktuellen politischen Entwicklungen für wichtige Anregung und Kritik. Bei Fragen zu Migrationspolitik, Gentechnologie oder Klimaschutz geben sie wichtige Impulse.

Kirchen vertreten ihre Gläubigen in der Politik / © Fabrice Caterini-Inediz (KNA)
Kirchen vertreten ihre Gläubigen in der Politik / © Fabrice Caterini-Inediz ( KNA )

Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, Peter Küspert, hat Stellungnahmen der Kirchen zu aktuellen politischen Fragen gewürdigt. Als große Religionsgemeinschaften seien sie dazu doppelt legitimiert, sagte der Jurist in einem Interview der Zeitschrift "Gemeinde Creativ". Sie repräsentierten eine große Zahl von Mitgliedern, die zugleich Staatsbürger seien. Zudem beschäftigten sie sich auch intensiv mit ethischen Fragen. "Um es etwas flapsig zu sagen: Wenn der ADAC sich in die Politik einbringt, warum sollten es die Kirchen nicht tun?"

Ethische und moralische Standpunkte

Entsprechende Wortmeldungen seien eine "Bereicherung für den Staat", sagte Küspert. "Wenn es beispielsweise um den staatlichen Umgang mit Flüchtlingen, um Gentechnologie, Organspenden oder den Klimaschutz geht, kann es doch nur hilfreich sein, die Position der Religionsgemeinschaften zu kennen und in die Überlegungen einzubeziehen." Anregungen und Kritik sollten jedoch "in beide Richtungen möglich sein". So müsse der Staat im Rahmen seines Gewaltmonopols sicherstellen, dass die Schranken der allgemein gültigen Gesetze von allen Bürgern und Organisationen gleichermaßen beachtet würden.

Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche sowie den israelitischen Kultusgemeinden bezeichnete der Verfassungsrichter als frei von fundamentalen Konflikten. "Mir scheint, dass im Wesentlichen respektvoll miteinander umgegangen wird, auch wenn es bisweilen unterschiedliche Ansichten gibt." Dies sei auch eine Folge des durch Staatsverträge geregelten Kooperationsverhältnisses.

Einbindung islamischer Glaubensgemeinschaft

Die Justiz beschäftigten eher spezielle Fragen wie das Kirchenasyl oder das kirchliche Arbeitsrecht. Diese seien zwar wichtig, erforderten aber "keine grundlegende Neuausrichtung des Verhältnisses", meinte Küspert. Eine "wichtiger werdende Zukunftsfrage" sei, "ob und wie es gelingt, die sehr viel heterogener strukturierten islamischen Glaubensgemeinschaften in das Kooperationsmodell einzubeziehen".

Der Jurist prognostizierte, dass die Bedeutung der Religion "als gesellschaftliche Orientierungsinstanz in einer immer vielschichtiger und unübersichtlicher werdenden Welt zwangsläufig wachsen" werde. "Klar ist aber auch, dass Kirchen, Religionsgemeinschaften oder weltanschauliche Vereinigungen elementare Grundlagen des freiheitlichen Verfassungsstaates nicht angreifen dürfen und dafür schon gar keinen staatlichen Schutz beanspruchen dürfen, selbst wenn die jeweilige Glaubenslehre dies gebieten sollte."


Quelle:
KNA
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