Kritik am "Brezel-Urteil" des Bundesgerichtshofs

Aushöhlung der Sonntagsruhe?

Es wird "Brezel-Urteil" genannt: Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass Bäckereien sonn- und feiertags Brötchen und Brezeln länger verkaufen dürfen. Dagegen spricht sich der frühere Augsburger Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung aus.

Verkauf von Brötchen und Brezeln in einer Bäckerei / © Bernd Weissbrod (dpa)
Verkauf von Brötchen und Brezeln in einer Bäckerei / © Bernd Weissbrod ( dpa )

Erwin Helmer, langjähriger früherer Augsburger Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), kritisiert das "Brezel-Urteil" des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Entscheidung, Bäckereien mit Cafebetrieb dürften sonn- und feiertags Brötchen und Brezeln länger verkaufen, "lässt zu wünschen übrig", teilte Helmer am Freitag mit.

Sie werde zur weiteren Aushöhlung der Sonntagsruhe beitragen. Die "Allianz für den freien Sonntag" als kirchlich-gewerkschaftlicher Zusammenschluss bedauere das Urteil daher, sagte Helmer als Sprecher des Augsburger Bündnisses.

Sonntagsarbeit dürfe nicht zur Regel werden

Helmer ergänzte: "Immer mehr Beschäftigte in Deutschland - mehr als 11 Millionen Menschen - arbeiten gelegentlich am Sonntag und die Tendenz ist steigend." Sonntagsarbeit dürfe jedoch nicht zur Regel werden, sondern müsse auf berechtigte Ausnahmen reduziert werden. Das habe das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt.

Der Betriebsseelsorger weiter: "Der Sonntag hat nach wie vor zentrale Bedeutung für die Menschen, für die Gesundheit, für die Familien und Gemeinschaften, für Kultur und Religion. Denn ohne den gemeinsam freien Sonntag hätten wir nur mehr Alltag und nur mehr Werktage."

Brötchen dürfen außerhalb der Gaststätte verkauft werden

Zu dem BHG-Urteil war es gekommen, nachdem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs einer Bäckereikette aus München untersagen lassen wollte, sonn- und feiertags länger als drei Stunden ihre Produkte zu verkaufen.

Wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch betonte, dürfen Brötchen und Brote aber außerhalb der gaststättenrechtlichen Sperrzeiten verkauft werden. Das hängt damit zusammen, dass der BGH Brötchen, Brezeln und Brotlaibe als "zubereitete Speisen" bewertet hat.


Erwin Helmer (KNA)
Erwin Helmer / ( KNA )
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KNA