Kirchenasyl-Prozess gegen Pfarrer

Geldauflage statt Urteil

Das Amtsgericht Sonthofen hat das Verfahren gegen einen Pfarrer wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Flüchtlings vorläufig eingestellt. Über ein Jahr hat der Pfarrer aus Immenstadt einen Flüchtling beherbergt. 

Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken (dpa)
Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken ( dpa )

Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit. Bedingung für die Einstellung ist demnach, dass der evangelische Pfarrer aus Immenstadt im Allgäu binnen sechs Monaten 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt.

Der Beschluss sei im allseitigen Einvernehmen von Angeklagtem, Staatsanwaltschaft und Gericht erfolgt. Eine Revision sei nicht möglich. Bei dem Beschluss handle es sich nicht um ein Urteil und somit um keine grundsätzliche Einschätzung zum Thema Kirchenasyl.

Strafbefehl wurde widersprochen

Der Ausgang des Prozesses war mit Spannung erwartet worden, weil erstmals in Bayern ein Pfarrer angeklagt war, der Kirchenasyl gewährt. Der lutherische Geistliche hatte mit seiner Gemeinde seit Mai 2018 mehr als ein Jahr lang einen Afghanen beherbergt. Dafür hatte er im Juli auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten einen Strafbefehl über 4.000 Euro erhalten, diesem aber widersprochen.

Auch der betroffene Flüchtling musste sich vor Gericht verantworten. Er sollte ursprünglich 900 Euro wegen unerlaubten Aufenthalts bezahlen, wehrte sich aber dagegen. Er muss laut dem Gerichtsbeschluss nun 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Afghane hatte das Kirchenasyl Medienberichten zufolge verlassen können, nachdem der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags einen sechsmonatigen Abschiebestopp beschlossen hatte. Dieser dauert noch bis November.

Viele Fälle in katholischer Obhut

Zu dem 4.000-Euro-Strafbefehl gegen den Pfarrer kam es, weil dieser laut Gericht bereits 2016 in einem ähnlich gelagerten Fall Kirchenasyl gewährt hatte. Ein Verfahren in dieser Sache wurde von der Staatsanwaltschaft Kempten 2017 wegen geringer Schuld eingestellt, wie es hieß. Allein: "Der Angeklagte wurde bereits damals auf die Strafbarkeit seines Handelns aufmerksam gemacht." Auch im aktuellen Verfahren habe man ihn auf die Rechtsfolgen eines fortgesetzten Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz hingewiesen.

Die Rechtsanwältin und stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros Bayern, Bettina Nickel, erklärte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur, im Freistaat hätten Kirchengemeinden verschiedener Konfessionen bis Ende August 2019 in 81 Fällen Kirchenasyl gewährt. Meist handle es sich um Fälle in katholischer Obhut. Insgesamt gebe es in Bayern einen Abwärtstrend bei den Kirchenasyl-Zahlen.

 

Quelle:
KNA