Sydneys Bischof will kirchliche Schulen vor Diskriminierungsklagen schützen

Eine Bedrohung für die Schulbildung

​Sydneys Erzbischof Fisher warnt vor möglichen Diskriminierungsklagen gegen kirchliche Schulen. Er äußerte sich mit Blick auf die Klage einer Lehrerin, die wegen ihrer Befürwortung der Homo-Ehe entlassen wurde. 

In den USA herrscht Streit über den Umgang mit Homosexualität im geistlichen Amt / © Manuel Lopez (dpa)
In den USA herrscht Streit über den Umgang mit Homosexualität im geistlichen Amt / © Manuel Lopez ( dpa )

Klagen von "Aktivisten" für die gleichgeschlechtliche Ehe "bedrohen unmittelbar die Zukunft einer auf Glauben basierenden Schulbildung in diesem Land", sagte Sydneys Erzbischof Anthony Fisher, der Vorsitzende der Bischofskommission für katholische Bildung, dem Nachrichtenportal "The Australian" an diesem Dienstag.

Schule gehört keiner Konfession an

Der Vorsitzende der Bischofskommission für katholische Bildung äußerte sich mit Blick auf die Klage einer Lehrerin, die wegen ihrer Befürwortung der Homo-Ehe vom Ballarat Christian College entlassen wurde. Die Schule nordwestlich von Melbourne gehört keiner bestimmten Konfession an.

Die Befürworter der Homo-Ehe hätten vor zwei Jahren vor der Volksabstimmung versichert, es werde für "Gegner keine negativen Folgen geben", sagte Fisher. Nur zwei Jahre später würden Aktivistengruppen zugeben, dass diese Versicherung "falsch" war. Fisher forderte Justizminister Christian Porter auf, "dringend klarzustellen", dass religiöse Schulen "vor ähnlichen Klagen geschützt werden".

"Positive Diskriminierung" nicht im Gesetzentwurf

Australiens Regierung hatte 2017 vor der Legalisierung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare den Kirchen die Einführung von Gesetzen zum Schutz der Religionsfreiheit zugesagt. Der im August vorgelegte Gesetzentwurf erlaubt es Arbeitgebern, Angestellten die Äußerung ihrer persönlichen religiösen Überzeugung zu untersagen, wenn diese Unternehmen und ihren Marken finanziell schaden könnten.

Die von Kirchen geforderte "positive Diskriminierung" ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Unter "positiver Diskriminierung" wird das Recht von Arbeitgebern und religiösen Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern verstanden, Mitarbeitern zu kündigen beziehungsweise Schüler von der Schule zu verweisen, deren Lebensweise oder sexuelle Orientierung nicht den Geboten ihrer jeweiligen Religion entsprechen.


Quelle:
KNA