100 Jahre Weimar: Weiter Debatte um Trennung Staat und Kirche

"Juwel der Religionsfreiheit"

Zum 100. Jahrestag des Inkrafttretens der Weimarer Verfassung geht die Debatte um die Trennung von Staat und Religion weiter. "Wir müssen die Trennung von Staat und Religion im Geist der Kooperation weiterentwickeln."

Eine Ausgabe der Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 im Haus der Weimarer Republik / © Martin Schutt (dpa)
Eine Ausgabe der Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 im Haus der Weimarer Republik / © Martin Schutt ( dpa )

Das forderte der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Markus Grübel. Teile der Weimarer Verfassung würden noch heute gelten, sie sei ein "Juwel der Religionsfreiheit". Am 14. August 1919 war sie in Kraft getreten.

Die erste demokratische Verfassung Deutschlands habe das bis dahin geltende Bündnis von Thron und Altar aufgelöst, sagte der Beauftragte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Der Parlamentarische Rat habe dies vor 70 Jahren dann aus gutem Grund ins Grundgesetz der Bundesrepublik übernommen. "Glaubenswahrheiten können nicht durch den Staat durchgesetzt werden", meinte Grübel. Von der Trennung profitierten beide Seiten.

An den Rand gedrängt?

In Deutschland habe sich die kooperative Trennung von Staat und Kirche bestens bewährt, erklärte der Beauftragte. Religionsfreiheit leide, wenn Religionen von Staat und Gesellschaft an den Rand gedrängt würden. Sie leide aber genauso, wenn Religionen von politischer Seite vereinnahmt würden. Das Grundgesetz gewährleiste die Freiheit von Weltanschauung und Religion auch im Interesse des Staates.

Die religionspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Christine Buchholz, bekräftigte aus Anlass des Jahrestags die Forderung ihrer Partei nach Ablösung der sogenannten Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen. Die Weimarer Verfassung habe den Staat verpflichtet, diese Leistungen zu beenden. Im Grundgesetz der Bundesrepublik wurde dieser Teil übernommen.

Entschädigungen und Kirchengüter

Die Finanzleistungen des Staates an die meisten katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen haben historische Wurzeln. Sie gehen auf den Beginn des 19. Jahrhunderts zurück, als deutsche Reichsfürsten als Entschädigungen für Gebietsverluste Kirchengüter erhielten. Die Fürsten verpflichteten sich damals, im Gegenzug den Kirchen regelmäßige Zuwendungen zu geben. Dem kommt der Staat weiterhin nach.

Es sei möglich, die Ablösung der Leistungen wie eine Enteignung oder Vergesellschaftung zu behandeln, erläuterte Buchholz. Dabei könne ein politischer Preis festgelegt werden, der nicht dem vollen Wertausgleich entspreche. Die Linke hatte sich früher bereits für eine Einmalzahlung in Höhe des Zehnfachen der jährlichen Zahlungen ausgesprochen.

Für die beiden großen Kirchen zusammen machten die Staatsleistungen 2018 etwa 520 Millionen Euro aus, davon 203 Millionen für die katholische und 317 Millionen Euro für die evangelische Kirche. Die Kirchen stehen einer Ablösung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.