Bei der Ausfuhr von Rüstungsgütern entscheidet die Bundesregierung auf Grundlage mehrerer Gesetze und Vereinbarungen. In Deutschland gelten das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG). Hinzu kommen als Richtlinien seit dem Jahr 2000 die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern". Auf EU-Ebene gibt es den "Gemeinsamen Standpunkt des Rates der Europäischen Union" von 2008, bei dem die Mitgliedstaaten aber im eigenen Ermessen handeln können. Auf internationaler Ebene hat Deutschland Waffenhandelsabkommen (ATT) von 2014 ratifiziert, wobei bei Vertragsbruch keine Sanktionen drohen.
AUSSENWIRTSCHAFTSGESETZ: Paragraf 4 regelt "Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen". Beschränkungen sind möglich, um "eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten". Zugleich heißt es aber, "dass in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung so wenig wie möglich eingegriffen" werden sollte.
KRIEGSWAFFENKONTROLLGESETZ: Laut Artikel 6 kann eine Genehmigung versagt werden, wenn "die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden". Laut Artikel 7 kann eine Genehmigung «jederzeit widerrufen werden".
POLITISCHE GRUNDSÄTZE: Genehmigungen für Rüstungsexporte sollen "grundsätzlich nicht erteilt" werden, "wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression" oder "systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht" werden.
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION: Laut dem Gemeinsamen Standpunkt sind Exportgenehmigungen zu verweigern, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Waffen zur internen Repression oder für "schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht" verwendet werden.
WAFFENHANDELSABKOMMEN: Vertragsstaaten sollen Waffentransfers demnach nicht autorisieren, wenn bekannt ist, dass damit Kriegsverbrechen oder Angriffe auf Zivilisten verübt werden. (epd, 01.09.2018)
12.07.2019
"Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik" - so heißt es immer wieder. Die tatsächlichen Zahlen sprechen eine andere Sprache. Auch an Staaten der Arabischen Halbinsel wird geliefert.
Ende Juni setzte die Bundesregierung ein Zeichen. Das Kabinett verabschiedete eine überarbeitete Fassung der "Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern".
Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sollen demnach grundsätzlich nicht erteilt werden, wenn ein "hinreichender Verdacht" besteht, dass diese zur Unterdrückung oder "sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen" missbraucht werden.
Die neuesten Zahlen zu Waffenausfuhren lassen Kritiker befürchten, dass die "Politischen Grundsätze" das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen. Im ersten Halbjahr 2019 genehmigte Berlin Rüstungsexporte im Wert von 5,3 Milliarden Euro. Das geht aus einer veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Omid Nouripour hervor.
Zahlen steuern auf Rekordwert zu
Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2018 lag dieser Wert bei 4,82 Milliarden Euro. Setzt sich dieser Trend fort, ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis die Marke von rund 7,9 Milliarden Euro aus dem Jahr 2015 geknackt wird.
Ausfuhrgenehmigungen bezeichnen nicht die tatsächlichen Exporte von Rüstungsgütern, sondern beziehen sich auf Waffengeschäfte in der Zukunft. Sie gelten gleichwohl als Gradmesser für den grundsätzlichen Kurs in der Rüstungspolitik. Und da tut sich der nächste Abgrund auf, wie Greenpeace-Abrüstungsexperte Alexander Lurz erläutert.
Hauptempfängerland mit Genehmigungen im Wert von 1,76 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2019 war Ungarn, dessen Präsident Viktor Orban einen zusehends autokratischen und nationalistischen Kurs fährt. Es folgen Ägypten mit rund 802 Millionen Euro und Südkorea mit rund 278 Millionen Euro. Unter den Top Ten befinden sich auch die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar. Auf Rang 13 der Hauptempfängerländer steht Kuwait.
Waffengeschäfte mit der Golfregion sind seit Jahren höchst umstritten. In jüngster Zeit prangern Nichtregierungsorganisationen, aber auch die beiden großen Kirchen in Deutschland vor allem Exporte an die am Jemen-Krieg beteiligten Staaten an.
Die große Koalition und hier vor allem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie die verantwortlichen Minister Peter Altmaier (CDU) und Heiko Maas (SPD) schuldeten der Öffentlichkeit eine Erklärung dafür, "warum immer wieder und trotz der humanitären Katastrophe im Jemen deutsche Rüstungsgüter an die Kriegsparteien geliefert werden". sagt Lurz. Deutschland mache sich mitschuldig an Tod und Leid der Menschen in Jemen - "und die Verantwortlichen in der Regierung schweigen".
Ähnlich formuliert es die Vizechefin der Linken-Bundestagsfraktion Sevim Dagdelen. Die Berichterstatterin für Rüstungsexportpolitik der FDP-Fraktion, Sandra Weeser, fordert: "Wir müssen eine offene und transparente Diskussion zum Thema Rüstungsexporte führen, statt laut Ausfuhrbeschränkungen zu verlangen und dann Exporte in Krieg führende Drittländer durchzuwinken."
Auch in der Regierungspressekonferenz, die drei Mal pro Woche stattfindet, sind die Rüstungsexporte immer wieder Thema der dort anwesenden Hauptstadtjournalisten. Die Antworten der Sprecher der damit befassten Ministerien bleiben stets vage.
Zahlen führen Bekenntnisse "ad absurdum"
Das Bundeswirtschaftsministerium verweist darauf, dass mit 60 Prozent Anteil am Gesamtvolumen ein Großteil der Genehmigungen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres an EU- und Nato-Partner gegangen seien, "mit denen Deutschland ein enges sicherheitspolitisches Bündnis unterhält".
Das Problem sind und bleiben aber die restlichen 40 Prozent. Die aktuellen Zahlen führten alle Bekenntnisse einer restriktiven Rüstungspolitik "ad absurdum", kommentierte Nouripour die jetzt vorgelegte Zwischenbilanz. Nach den Worten von Greenpeace-Experte Lurz steht die nächste Nagelprobe am 30. September bevor. Dann läuft der Export-Stopp für Saudi-Arabien aus.
Überfällig wäre, so Lurz, dieses Ausfuhrverbot erneut zu verlängern. Und auf die anderen am Jemen-Krieg beteiligten Parteien auszuweiten. Im Koalitionsvertrag steht, man wolle keine Ausfuhren an Länder mehr genehmigen, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.
Bei der Ausfuhr von Rüstungsgütern entscheidet die Bundesregierung auf Grundlage mehrerer Gesetze und Vereinbarungen. In Deutschland gelten das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG). Hinzu kommen als Richtlinien seit dem Jahr 2000 die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern". Auf EU-Ebene gibt es den "Gemeinsamen Standpunkt des Rates der Europäischen Union" von 2008, bei dem die Mitgliedstaaten aber im eigenen Ermessen handeln können. Auf internationaler Ebene hat Deutschland Waffenhandelsabkommen (ATT) von 2014 ratifiziert, wobei bei Vertragsbruch keine Sanktionen drohen.
AUSSENWIRTSCHAFTSGESETZ: Paragraf 4 regelt "Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen". Beschränkungen sind möglich, um "eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten". Zugleich heißt es aber, "dass in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung so wenig wie möglich eingegriffen" werden sollte.
KRIEGSWAFFENKONTROLLGESETZ: Laut Artikel 6 kann eine Genehmigung versagt werden, wenn "die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden". Laut Artikel 7 kann eine Genehmigung «jederzeit widerrufen werden".
POLITISCHE GRUNDSÄTZE: Genehmigungen für Rüstungsexporte sollen "grundsätzlich nicht erteilt" werden, "wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression" oder "systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht" werden.
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION: Laut dem Gemeinsamen Standpunkt sind Exportgenehmigungen zu verweigern, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Waffen zur internen Repression oder für "schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht" verwendet werden.
WAFFENHANDELSABKOMMEN: Vertragsstaaten sollen Waffentransfers demnach nicht autorisieren, wenn bekannt ist, dass damit Kriegsverbrechen oder Angriffe auf Zivilisten verübt werden. (epd, 01.09.2018)