Fragen und Antworten zur Organspende in Deutschland

Von der Freiheit und der Verantwortung

Das Thema ist ethisch heikel: Darf der Staat dem Bürger zumuten, sich mit dem eigenen Tod und der Bereitschaft zur Organspende auseinander zu setzen? Der Bundestag hat am Mittwoch keine einfache Aufgabe zu bewältigen.

Autor/in:
Christoph Arens
Ausfüllen eines Organspendeausweises / © Julia Steinbrecht (KNA)
Ausfüllen eines Organspendeausweises / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Bei der Organspende ist viel in Bewegung geraten. Die Spenderzahlen sind zuletzt leicht gestiegen. Der Bundestag berät am Mittwoch in Erster Lesung zwei Gesetzentwürfe, die sich mit einer ethisch heiklen Frage befassen: Bedarf eine Organspende der ausdrücklichen Zustimmung des Spenders oder darf der Staat voraussetzen, dass derjenige, der einer Spende nicht ausdrücklich widersprochen hat, ein potenzieller Organspender ist? Einige zentrale Punkte der Debatte:

Wie viele Organspenden gab es im vergangenen Jahr?

Erstmals seit 2010 ist die Zahl der Organspenden in Deutschland 2018 wieder merklich angestiegen. 955 Menschen spendeten nach ihrem Tod ihre Organe, 155 Personen oder 20 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

3.113 Organe konnten somit durch die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant an Patienten der acht dem Verbund angehörenden europäischen Staaten vermittelt werden. Das sind 519 Organe mehr als 2017. In Deutschland selber konnten - auch dank "importierter" Lebern, Nieren, Herzen und Lungen aus dem Eurotransplant-Raum - sogar 3.264 Organe verpflanzt werden. 

Wie ist die Organspende geregelt?

In Deutschland regelt das 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz diesen Bereich. Um Missbrauch oder Organhandel zu verhindern, sieht das Gesetz eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organspende, Vermittlung und Transplantation vor. Für die Koordination der Spende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zuständig. Sie soll dafür sorgen, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen, an geeignete Patienten vermittelt und transplantiert werden können.

Wo werden die Organe entnommen?

Derzeit gibt es in Deutschland rund 1.350 Krankenhäuser mit Intensivstation, die Organe entnehmen dürfen. Sie sind seit 2012 verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Sie sollen potenzielle Organspender identifizieren, melden und die Angehörigen begleiten. Zwei Ärzte müssen dazu unabhängig voneinander den Hirntod des Patienten feststellen. Die Übertragung der Organe erfolgt in den bundesweit etwa 50 Transplantationszentren.

Was besagt die geltende Zustimmungslösung?

Seit 1997 gilt in Deutschland eine erweiterte Zustimmungslösung: Nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme zugestimmt hat, dürfen die Organe auch entnommen werden. Eine Zustimmung kann beispielsweise per Organspendeausweis oder durch eine schriftliche Verfügung gegeben werden. Erweitert wird die Regelung dadurch, dass auch die Angehörigen oder vom Verstorbenen dazu bestimmte Personen berechtigt sind, über eine Entnahme zu entscheiden.

Vor wenigen Jahren ist die erweiterte Zustimmungslösung zu einer sogenannten Entscheidungslösung ausgeweitet worden. Warum?

Die 2012 vom Bundestag beschlossene Entscheidungslösung sieht vor, jeden Bürger mindestens einmal im Leben zur Bereitschaft für oder gegen eine Organspende zu befragen. Diese Entscheidung soll dokumentiert werden. Dies könnte beim Ausstellen des Personalausweises oder des Führerscheins geschehen. Ebenso ist eine Speicherung der Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte denkbar. 2012 hat der Bundestag zudem die Krankenkassen verpflichtet, alle Bürger in regelmäßigen Abständen über die Organspende zu informieren.

Andere Länder haben eine Widerspruchslösung. Warum gibt es sie in Deutschland nicht?

Kanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) sowie die Bundesärztekammer fordern angesichts der geringen Zahlen an Organspenden die Einführung einer Widerspruchslösung. Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, beispielsweise in einem Widerspruchsregister, können dann die Organe zur Transplantation entnommen werden. Nach dem am Mittwoch im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf können in dem Fall, in dem keine Willensbekundung des potenziellen Spenders vorliegt, auch die Angehörigen einen Widerspruch einlegen. Sie dürfen dabei aber nicht ihre eigene Meinung geltend machen, sondern müssen nachweisen, dass der potenzielle Spender dies abgelehnt hätte.

Was spricht für eine Widerspruchslösung?

Durch die Widerspruchslösung wird der Kreis potenzieller Spender erweitert. Der Staat geht von einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Organspende aus. Befürworter verweisen darauf, dass Länder mit Widerspruchslösung höhere Transplantationszahlen hätten. Kritiker bezweifeln diesen Zusammenhang.

Welche Argumente gibt es gegen diese Widerspruchslösung?

Eine Widerspruchslösung wird auch in Deutschland schon seit Jahrzehnten diskutiert - und immer wieder verworfen. Kritiker halten sie für verfassungswidrig und kontraproduktiv, weil sie das Misstrauen in die Transplantationsmedizin noch erhöhen könnte. Sie verweisen darauf, dass in Deutschland auch kleinste medizinische Eingriffe von der Zustimmung des Patienten abhängig gemacht und andernfalls als Körperverletzung gewertet werden. Auch für die katholische Kirche ist die Widerspruchslösung bislang nicht akzeptabel: Nach ihrer Ansicht muss die Organspende eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben. Auch Spahn räumt ein, dass eine Widerspruchslösung "einen nicht geringen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen" bedeuten würde.

Eine Alternative wäre die Entscheidungslösung. Was bedeutet das?

Eine Gruppe von Abgeordneten um die Parteivorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, Katja Kipping (Linke) sowie der CDU-Gesundheitsexpertin Karin Maag, Stephan Pilsinger (CSU), Hilde Mattheis (SPD) sowie Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) wollen, dass die Organspende weiter eine freiwillige und bewusste Entscheidung bleibt. Laut Gesetzentwurf sollen die Bürger regelmäßig etwa bei der Verlängerung ihrer Ausweise nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt werden. Hausärzte sollen mindestens alle zwei Jahre über eine mögliche Spende beraten. Die Antworten sollen dann in einer zentralen Datenbank registriert werden. Eine Korrektur muss dabei jederzeit möglich sein.

Gibt es noch weitere Modelle?

Gesundheitsökonomen und Philosophen haben schon vor Jahrzehnten ein auf Gegenseitigkeit beruhenden Modell der Organspende, die sogenannte Reziprozitätslösung, vorgeschlagen: Wer sich selber als potenzieller Spender registrieren lässt, erhält im Krankheitsfall bevorzugt selber ein Organ. Das würde einen Anreiz erhöhen, sich als Spender registrieren zu lassen und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen, weil Trittbrettfahren verhindert wird: Bislang bauen auch jene für den Krankheitsfall auf eine Organspende, die selber nicht zur Spende bereit sind.


Quelle:
KNA
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