Kapitelsamt aus dem Kölner Dom

4. Adventssonntag

domradio.de übertrug am 4. Advent das Kapitelsamt aus dem Kölner Dom. Sie hören die Kölner Donkantorei unter der Leitung von Winfried Krane und Winfried Bönig an den Domorgeln.

 (DR)

Monsignore Heinz-Peter Teller, Pfarrer an St. Remigius Opladen und Stadtdechant des Stadtdekanates Leverkusen, ist mit Zustimmung des Domkapitels als Nichtresidierender Domkapitular in das Kölner Metropolitankapitel berufen worden. Er nimmt den Platz von Pfarrer Monsignore Winfried Auel ein, der mit Vollendung des 75. Lebensjahres aus dem Amt geschieden ist.

Heinz-Peter Teller wurde am 30. Oktober 1964 geboren und am 1. Juni 1990 zum Priester geweiht. Nach Kaplansjahren in Monheim und Baumberg wurde er 1995 zum Schul- und Jugendseelsorger im Kreisdekanat Euskirchen und Rektor der Jugendbildungsstätte Steinbachtalsperre ernannt, im Jahr darauf erhielt er den Titel Pfarrer. 1998 wechselte er als Seelsorger und Moderator nach Opladen und wurde 1999 Leiter des dortigen Pfarrverbandes. Von 2003 an war er Definitor (Vertreter des Dechanten) im Dekanat Leverkusen, bevor er schließlich am 1. September 2007 zum Stadtdechanten des Stadtdekanates Leverkusen ernannt wurde. Teller ist seit 2010 zugleich Pfarrer an St. Remigius Opladen. 2011 verlieh ihm der Papst die Ehrung „Kaplan Seiner Heiligkeit“ mit dem Titel Monsignore.

Das Metropolitankapitel ist laut eigenem Statut eine Gemeinschaft von Diözesangeistlichen mit Bischofs- oder Priesterweihe. Zentrale Aufgaben des Domkapitels sind die Seelsorge an der Hohen Domkirche, also die Feier der Gottesdienste, die Verkündigung des Gotteswortes und die Spendung der Sakramente; sodann die Beratung des Erzbischofs; gegebenenfalls die Wahl des Erzbischofs von Köln gemäß den Bestimmungen des Preußenkonkordates und schließlich die Vertretung und die Verwaltung der Hohen Domkirche und ihrer Güter.

Seit 1825 besteht das Kölner Domkapitel aus Dompropst, Domdechant, zehn residierenden und vier nichtresidierenden Domkapitularen. Die Domkapitulare werden vom Erzbischof abwechselnd nach Anhörung oder mit Zustimmung des Metropolitankapitels ernannt. Der Erzbischof kann nach Anhörung des Domkapitels außerdem bis zu zwölf Ehrendomherren ernennen, die nicht Mitglieder des Metropolitankapitels sind. Die residierenden Domkapitulare sorgen für die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens. Außerdem nehmen sie Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr. Die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum bzw. Professoren der Bonner Katholisch-Theologischen Fakultät, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Bei der Wahl eines Erzbischofs gemäß den Bestimmungen des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen von 1929 ist das sechzehnköpfige Wahlgremium an einen Dreiervorschlag gebunden, den der Papst unter Würdigung verschiedener Vorschläge dem Kapitel unterbreitet.