Pell will nicht gegen Länge seiner Haftstrafe vorgehen

Urteil "unangemessen"?

Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Kardinal George Pell will im Falle einer Bestätigung des Urteils auf einen Widerspruch gegen die Länge seiner Haftstrafe verzichten. Pells Anwälte führen mehrere Gründe für eine Berufung an.

Kardinal George Pell / © Asanka Brendon Ratnayake (dpa)
Kardinal George Pell / © Asanka Brendon Ratnayake ( dpa )

Das berichtete der australische Sender ABC am Montag. Das Berufungsverfahren gegen den Schuldspruch ist für den 5. und 6. Juni terminiert. Pell war im März von einem Gericht in Melbourne zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Eine Geschworenen-Jury hatte ihn bereits im Dezember für schuldig befunden, 1996 als Erzbischof einen 13 Jahre alten Jungen in der Sakristei der Kathedrale von Melbourne missbraucht und einen anderen belästigt zu haben.

Urteil "unangemessen"

Pells Anwälte führen mehrere Gründe für die Berufung an. Erstens sei das Urteil "unangemessen". Der Schuldspruch der Jury gründe sich ausschließlich auf die Aussage des einzigen noch lebenden Belastungszeugen. Das dürfe nicht für einen "zweifelsfreien" Schuldspruch ausreichen. Zudem bemängeln die Anwälte Verfahrens- und Formfehler. So sei Pell nicht in Anwesenheit der Jury gefragt worden, ob er im Sinne der Anklage schuldig oder unschuldig sei. Sollte das Berufungsgericht die Verurteilung des Kardinals aufheben, würde er aus dem Gefängnis entlassen. Denkbar ist unter Umständen auch ein erneuter Prozess.

Pell, früherer Leiter des vatikanischen Wirtschaftssekretariates, ist der weltweit ranghöchste katholische Würdenträger, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde.


Quelle:
KNA
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