Ulla Schmidt zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

"Eine Grundlage der Demokratie"

Über 80.000 Menschen in Deutschland sind bisher vom Gang zur Urne ausgeschlossen. Etwa, weil sie eine geistige Behinderung haben oder psychisch erkrankt sind. Der Bundestag will am Freitag über eine Änderung abstimmen. Was heißt das?

Wahlurne / © Bernd Weissbrod (dpa)
Wahlurne / © Bernd Weissbrod ( dpa )

DOMRADIO.DE: Manch einer wird sich fragen: Wahlrecht für geistig Behinderte? Das verstehen die doch gar nicht. Warum sind Sie trotzdem für ein solches Wahlrecht?

Ulla Schmidt (SPD-Politikerin, ehemalige Bundesgesundheitsministerin und Vorsitzende der Lebenshilfe): Auch Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung verstehen sehr viel. Es gibt viele, die sehr politisch sind - die vielleicht andere Möglichkeiten der Unterstützung brauchen, was aber gar nichts mit ihrem politischen Verstehen zu tun hat.

Es sind auch nicht alle ausgeschlossen, sondern nur die, die unter umfassender Betreuung stehen. Aber auch unter diesen kenne ich eine ganze Reihe, die gerne das Wahlrecht wahrnehmen würden. Die als Kläger beim Bundesverfassungsgericht gestritten haben, dass sie auf Bundes- und Europaebene ihr Wahlrecht erhalten.

Wir haben diese Wahlrechts-Ausschlüsse ja in sechs Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, gestrichen. Und es hat bei der letzten Landtagswahl überhaupt keine Verwerfungen gegeben, weil auch Menschen, die unter umfassender Betreuung stehen, ihr Wahlrecht ausüben konnten.

DOMRADIO.DE: Dennoch könnte man fragen: Wenn jemand Hilfe bei der politischen Willensbildung braucht und unter Umständen nicht selbst ein Kreuzchen auf dem Wahlzettel machen kann, dann könnte er doch leicht beeinflusst und manipuliert werden. Ist das keine Gefahr?

Schmidt: Wenn man so daran geht, dann frage ich mich manchmal, wo es anfängt und aufhört. Wenn ich meine Hand nicht bewegen kann, aber weiß, wen ich wählen möchte, dann ist es doch gut, wenn andere für mich das Kreuzchen machen können. Im Wahlrecht ist eindeutig verankert, dass niemand für einen anderen wählen kann. Es wird auch nochmal im neuen Gesetz, bei dem die Streichungen beschlossen werden, deutlich gemacht, dass nur die selbstbestimmte Willensbildung und Entscheidung des Wahlberechtigten ausschlaggebend ist.

Aber wissen Sie: Menschen können in die Wahlkabine gehen und können wählen, wen sie möchten. Die einen brauchen dafür Unterstützung, zum Beispiel eine einfache Sprache. Ein Mensch, der nicht sehen kann, braucht eine Schablone. Körperlich Beeinträchtigte brauchen Hilfestellung. Aber das ändert nichts an ihrem grundsätzlichen verfassungsrechtlich garantierten Recht, an freien demokratischen Wahlen teilzunehmen.

DOMRADIO.DE: Am Freitag wird der Bundestag beschließen, dass das Wahlrecht geändert werden muss. In gut der Hälfte aller 28 EU-Staaten gilt das schon ausnahmslos für alle Bürger. Warum hat das in Deutschland so lange gedauert?

Schmidt: Das ist eine gute Frage. Es gibt jetzt seit zehn Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention, die wir unterschrieben haben. Ich selber kämpfe schon seit acht Jahren für die Streichung der Wahlrechts-Ausschlüsse, die Lebenshilfe hatte es schon länger auf ihrer Agenda. Es hat zu lange gedauert, andere davon zu überzeugen, dass auch Menschen unter umfassender Betreuung ein Recht haben, wählen zu gehen.

Wir haben hier in Deutschland ein Wahlrecht, wir haben keine Wahlpflicht. Wer das Wahlrecht nicht ausüben kann, der übt es nicht aus. Und zu glauben, wie viele es im politischen Geschäft tun - wir haben ja auch viele Diskussionen mit der CDU/CSU gehabt -, dass Betreuer oder Eltern von Menschen, die unter umfassender Betreuung stehen, nichts anderes zu tun haben als widerrechtlich zu wählen, das widerspricht allem, was wir wissen und kennen.

Nein, es hat lange gedauert und es hat so lange gedauert, weil von Seiten der CDU der Vorschlag kam, dass es eine individuelle Prüfung der Wahlfähigkeit geben sollte - in Fällen, wo man glaubt, jemand kann das nicht. Die Frage ist nur: Wer soll das beurteilen? Wo fängt das an? Wo hört das auf? Ich glaube es ist der richtige Weg, dass wir uns darauf geeinigt haben, diese entsprechenden Passagen und Wahlrechts-Ausschlüsse zu streichen und Assistenzmöglichkeiten zu verankern. Dass wir jetzt fragen und nochmal deutlich sagen können, dass niemand für einen anderen wählen darf.

DOMRADIO.DE: Was sagt denn eigentlich die deutsche Praxis und die Diskussion darüber aus, wie wir in Deutschland generell auf Menschen mit Behinderung schauen?

Schmidt: Es sagt aus, dass wir immer noch sehr Defizit-orientiert sind und wir manchmal denen, die Beeinträchtigungen haben, überhaupt nichts zutrauen. Aber ich habe gerade durch meine Arbeit in der Lebenshilfe festgestellt, welch enormes Potenzial auch die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter haben (Menschen mit Behinderung, die ihre Rechte und Pflichten kennen und diese einfordern, Anm. d. Red.). Dass sie ihre Interessen vertreten und für sich selbst sprechen. Sie haben manchmal Probleme, etwas auszudrücken oder viele andere Probleme, aber sie sind mit Engagement dabei und haben so viele andere Fähigkeiten.

Wie oft werde ich auf Politik angesprochen, wenn ich Werkstätten besuche. Bis heute treffe ich auf Leute, die sagen: "Du warst doch mal Gesundheitsministerin, oder?" Und daran sieht man, dass diese das schon verfolgen. Viele, die eigentlich ausgeschlossen waren, sagen: Ich habe zwei Stimmen. Da muss Deutschland noch offener werden.

Es gibt Länder, die haben einen sehr viel positiveren Blick auf Menschen mit Behinderung. Da müssen wir noch genug tun, deshalb dieses Wahlrecht. Vielleicht gehen gar nicht alle 81.000, vielleicht gehen nur 5.000 oder 10.000 wirklich zur Wahl. Aber es ist ein entscheidender Schritt, Bürgerinnen und Bürgern nicht grundgesetzlich verankerte Rechte vorzuenthalten. Frei zu wählen, ist eine der Grundlagen der Demokratie.

Das Interview führte Heike Sicconi.


Ulla Schmidt  / © Wolfgang Kumm (dpa)
Ulla Schmidt / © Wolfgang Kumm ( dpa )
Quelle:
DR