Bundesrat: Keine Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten

Von Tagesordnung genommen

Sicher oder nicht sicher? Im Asylrecht hat sich Amnesty International gegen die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als "sichere Herkunftsstaaten" gewandt. Eine für diesen Freitag vorgesehene Abstimmung im Bundestag wurde verschoben. 

"Maghreb-Viertel" in Düsseldorf / © Monika Skolimowska (dpa)
"Maghreb-Viertel" in Düsseldorf / © Monika Skolimowska ( dpa )

Die Beratung im Bundesrat über eine Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten ist am Freitag kurzfristig abgesetzt worden. Damit stimmt die Länderkammer in Berlin nicht über ein Gesetz ab, wonach die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko, Tunesien und Georgen in die Liste aufgenommen werden sollten. Wegen des Widerstandes der Grünen war eine Zustimmung unwahrscheinlich. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt.

Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Sitzungen des Bundesrates behandelt werden. Es bedarf der Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können.

Antrag auf Schutz unbegründet

Bei Asylbewerbern aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten gilt für die Behörden in der Regel, dass ihr Antrag auf Schutz unbegründet ist. Das soll die Verfahren beschleunigen. Im Bundesrat war die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten stets umstritten. Die Erweiterung der Liste um die Maghreb-Staaten scheiterte dort im März 2017 bereits einmal am Widerstand der Länder, in denen die Grünen mitregieren.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock nannte das Instrument der sogenannten sicheren Herkunftsländer einen "Eingriff in das individuelle Asylrecht". Sie sagte dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" am Freitag, das Bundesverfassungsgericht habe klare Kriterien für die Einstufung festgelegt. Ein solches Land müsse verfolgungsfrei sein, und zwar in allen Regionen und für alle Bevölkerungsgruppen. "Das ist in den Maghreb-Ländern für Homosexuelle, Frauen, Journalisten oder Gewerkschafter nicht der Fall", unterstrich die Grünen-Vorsitzende.

Zuvor wandte sich bereits Amnesty International gegen die Einstufung. "Jeder einzelne Asylantrag muss in einem fairen und unvoreingenommenen Verfahren geprüft werden", erklärte der Nordafrika-Experte der Organisation, Ilyas Saliba, am Donnerstag in Berlin. Die gesetzliche Einordnung als "sicherer Herkunftsstaat" führe zu gravierenden Einschränkungen.

Sich mit wirklich Schutzbedürftigen beschäftigen

 

Mit dem Gesetz bleibe mehr Zeit für die Bearbeitung der Anträge, die sich mit den "wirklich Schutzbedürftigen" beschäftigten. Zugleich würden durch das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz legale Möglichkeiten für eine Zuwanderung für die Menschen aus den betroffenen Ländern geschaffen.

Algerien, Marokko und Tunesien seien keine sicheren Herkunftsländer, sagte Saliba. "In den Maghreb-Staaten werden Menschen nach wie vor aufgrund ihrer Religion, sexuellen Orientierung oder politischen Einstellungen diskriminiert und verfolgt", betonte er. Falls der Bundesrat am Freitag die Abstimmung verschiebe oder den Vermittlungsausschuss anrufe, wäre das ein falsches Signal. Die Ländervertreter sollten gegen das Gesetz stimmen, das auch Georgien in die Liste der sicheren Herkunftsländer aufnehmen würde.

Ahmadiyya in Algerien verfolgt?

Laut Amnesty wurden in Algerien im vergangenen Jahr Angehörige der Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. In den drei Maghrebstaaten seien die Menschenrechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt. Homosexualität sei immer noch gesetzlich verboten. Beschuldigten drohten Gefängnisstrafen und an Folter grenzende Praktiken.

Bisher sind die westafrikanischen Länder Ghana und Senegal, alle EU-Staaten sowie Albanien und die Balkanstaaten als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft.

Scharfe Kritik an dem Vorhaben kam auch von den Hilfsorganisationen Pro Asyl und Diakonie. In allen zur Debatte stehenden Ländern würden Minderheiten diskriminiert und insbesondere Homosexualität geahndet, so Pro Asyl. Die Diakonie wies zudem daraufhin, dass dort auch religiöse und ethnische Minderheiten verfolgt würden. Zudem seien Menschenrechtsverletzungen an Oppositionellen belegt.

Bundestag hatte für Gesetz gestimmt

Bei Asylbewerbern aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten gilt für die Behörden in der Regel die Vermutung, dass ihr Antrag auf Schutz unbegründet ist. Asylverfahren werden nach Auffassung der Koalition dadurch beschleunigt. Abschiebungen sind leichter möglich.

Am 18. Januar hatte der Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsparteien für das Gesetz gestimmt. Linke und Grüne lehnten das Vorhaben ab. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, erklärte, jeder einzelne Geflüchtete müsse ein Recht auf ein faires Asylverfahren haben. Dies sei durch die geplante Neuregelung nicht mehr gegeben. Union und SPD sprächen von Diskriminierung einzelner Gruppen wie homosexueller Menschen in diesen Ländern, während es in Wahrheit um Strafverfolgung gehe.

Die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg erklärte, mit dem Gesetz gaukele die Regierung den Menschen vor, Probleme in der Asylpolitik zu lösen. Das Vollzugsproblem bei der Abschiebung könne damit aber nicht aus der Welt geschafft werden. AfD und FDP stimmten dem Entwurf zu, forderten aber weitergehende Maßnahmen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verteidigte die Reformen.


Quelle:
epd