Katholische Kirche sieht Schieflage bei Reform von Paragraf 219a

Reform "nicht erforderlich"

Die katholische Kirche befürchtet bei der geplanten Reform des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche eine "Schieflage". Das Katholische Büro schlägt konkrete Änderungen vor.

 Der Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch behandelt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch behandelt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft / © Harald Oppitz ( KNA )

Als Grund wird die vorgesehene "starke Betonung" öffentlicher Informationen durch Ärzte und insbesondere auch staatliche Stellen im Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches angesehen. Diese lasse die gesetzlich festgelegte zentrale Rolle der persönlichen Beratung "in den Hintergrund treten", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Katholischen Büros in Berlin, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt.

Dies erscheine "bedenklich", sei doch "die Beratung der Ort, an dem die Frauen in geschützter Umgebung ... alle notwendigen Informationen erhalten sollen, die sie für ihre Entscheidung benötigen". Zudem stellt das Katholische Büro infrage, ob die geplante Reform noch der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Pflicht gerecht werde, "das verfassungsrechtliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs zu bestätigen und zu verdeutlichen".

Konkrete Gegenvorschläge

Die Reform hält das Büro, das die Bischofskonferenz in der Bundespolitik vertritt, insgesamt für "nicht erforderlich". So stünden Frauen bereits umfangreiche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung – beim eigenen Arzt, im Internet oder über öffentliche Stellen. Gleichwohl begrüßt das Kommissariat, dass der Kompromiss der Koalition aus Union und SPD nicht der Forderung nach einer Streichung des Werbeverbots nachkomme.

Das Katholische Büro schlägt konkrete Änderungen vor: So sollten Ärzte und Krankenhäuser mit der Information über Abtreibungen zugleich auf die Notwendigkeit einer anerkannten Beratung hinweisen. Dadurch bliebe erkennbar, dass es sich nicht um eine normale ärztliche Leistung handele, und die Bedeutung der auf den Schutz des ungeborenen Lebens ausgerichteten ergebnisoffenen Beratung würde betont.

Katholisches Büro hält am Verbot fest

Die Pflichtberatung ist aus Sicht des Büros auch der geeignete Ort, um darüber zu informieren, wo ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden könnte. Eine geplante Veröffentlichung von Listen wird dagegen abgelehnt. Nach dem bisherigen Referentenentwurf sollen Ärzte und Krankenhäuser auch öffentlich – etwa über das Internet – informieren können, ob sie Abtreibungen vornehmen.

Es soll eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit entsprechenden Ärzten und Krankenhäusern geben. Das Verbot der Werbung soll aber erhalten bleiben, "um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen."


Quelle:
KNA