NRW-Regierung sagt Runden Tisch bei Sonntagsöffnungen ab

Tiefgreifende Differenzen der Beteiligten?

Trotz der Einschränkungen des Oberverwaltungsgerichts Münster zum neuen Ladenöffnungsgesetz in Nordrhein-Westfalen sieht die Landesregierung gegenwärtig keine Möglichkeit zu einer Rückkehr an den Runden Tisch. An dem sitzen auch die Kirchen.

 (DR)

Entgegen der öffentlichen Darstellungen habe der Runde Tisch aus Vertretern von Kirchen, Kommunen, Handel und Gewerkschaften in der Vergangenheit bei den umstrittenen Sonntagsöffnungen "nicht kurz vor einer erfolgreichen Einigung gestanden", erklärte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Düsseldorfer Landtag.

Handel fehlt Planungssicherheit

Auch bei der letzten Version der "Handlungsanleitung" für einen Anlassbezug von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen habe es "noch tiefgreifende Differenzen der Beteiligten gegeben", teilte Pinkwart mit. Zudem habe die Gewerkschaft Verdi immer betont, selbst bei einem gemeinsamen Ergebnis des Runden Tisches auch weiterhin nicht auf ihr Klagerecht gegen verkaufsoffene Sonntage verzichten zu wollen.

Durch diese Klagen fehle den Kommunen und dem Handel die Planungssicherheit. Zudem sei mit der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes und dem Wegfall des Anlassbezuges "auch die Grundlage für den Runden Tisch weggefallen".

Opposition ruft zu Rückkehr an Runden Tisch auf

SPD und Grüne im Düsseldorfer Landtag hatten die Landesregierung nach dem jüngsten Urteil des OVG Münster aufgefordert, zum Runden Tisch über die Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen zurückzukehren. Hier sollten Kirchen, Handel und Gewerkschaften gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu den umstrittenen Sonntagsöffnungen finden.

Die Grünen hatten beklagt, dass durch "handwerkliche Fehler" der Landesregierung zuletzt selbst die Sonntagsöffnung zum traditionellen Paderborner Libori-Fest gescheitert sei.

Das OVG hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die im Gesetz genannten Sachgründe für eine Sonntagsöffnung - wie Stadtfeste, Jahrmärkte oder die Belebung der Innenstädte - alleine nicht ausreichten, um Sonntagsöffnungen zu gestatten. Nach dem neuen Gesetz in Nordrhein-Westfalen können Städte und Gemeinden seit April dieses Jahres acht statt bisher vier verkaufsoffene Sonntage pro Geschäft und Jahr durchführen.


Quelle:
KNA