NRW-Landtag bekennt sich zum Kirchenasyl für Flüchtlinge

Alle gegen eine

Vier der fünf Fraktionen im Düsseldorfer Landtag haben sich ausdrücklich zum Kirchenasyl für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge bekannt. Im Landesparlament widersprachen die Redner von CDU, SPD, FDP und Grünen dem Antrag der AfD.

Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz ( KNA )

Die AfD hatte eingebracht, die Vereinbarungen des Landes zur Gewährung von Kirchenasyl umgehend aufzukündigen.

Der CDU-Integrationsexperte Björn Franken verwahrte sich gegen den von der AfD erzeugten Eindruck, dass Kirchen gewerbsmäßig die Abschiebungen von Flüchtlingen verhinderten und diese beim Untertauchen unterstützten. Stattdessen gehe es beim Kirchenasyl darum, Zeit für die nochmalige Überprüfung von Härtefällen durch die Behörden zu gewinnen. Dabei dürften die Kirchen nicht auf eine Stufe mit gewalttätigen Demonstranten und Rechtsbrechern gestellt werden.

Christliche Tradition

Das Kirchenasyl habe in Deutschland eine christliche Tradition.

NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) erklärte in der Debatte, dass die Landesregierung an den Vereinbarungen mit den Kirchen zum vorübergehenden Schutz für abschiebepflichtige Flüchtlinge festhalten werde. "Als Demokrat und Christ bin ich froh, dass es das Instrument des Kirchenasyls gibt", sagte Stamp.

Allerdings gebe es gegenwärtig Versuche, "systematisch dieses Instrument auszunutzen". In diesen Fällen gehe es darum, die Fristen in den Dublin-Verfahren auszuhebeln. Diese "Missstände" müssten offen angesprochen werden. Darüber sei er derzeit in engem Austausch mit katholischer und evangelischer Kirche. Er habe den Eindruck, "dass sich hier Dinge positiv bewegen".

Verlängerte Frist im Kirchenasyl

In den so genannten Dublin-Verfahren können Flüchtlinge, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland gekommen sind, innerhalb von sechs Monaten in das Ersteinreiseland rücküberstellt werden. Falls diese Frist abläuft, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig. In Kirchenasylfällen verlängert sich diese Frist seit dem 1. August dieses Jahres unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 18 Monate.

Im Verlauf des vergangenen Jahres gingen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Meldungen über 1.561 solcher Fälle mit 2.038 Personen ein. Mitte August diesen Jahres befanden sich laut Angaben der Behörde bundesweit 832 Menschen im Kirchenasyl - die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche bezifferte die Zahl der laufenden Fälle zum gleichen Zeitpunkt auf 522, ein bisheriger Höchststand.

 

Quelle:
KNA