Union will Fraktionsbeschluss zur Prävention von Kindesmissbrauch

Politik plant Schutzkonzepte

Die Ergebnisse der Missbrauchsstudie haben Kirche und Politik wachgerüttelt. Die Unionsfraktion will spätestens Anfang kommenden Jahres einen Beschluss zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vorlegen.

Viele Kinder gelten als arm / © Julian Stratenschulte (dpa)
Viele Kinder gelten als arm / © Julian Stratenschulte ( dpa )

Als Reaktion auf die Missbrauchsstudie der katholischen Kirche will die Unionsfraktion Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vorlegen. Einen entsprechenden 20-Punkte-Plan auf dessen Grundlage die Union über das Thema entscheiden will, stellten am Mittwoch in Berlin der familien- und jugendpolitische Sprecher, Marcus Weinberg, und die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Nadine Schön (beide CDU), vor.

Das schreckliche Ergebnis der Studie über Missbrauch in der katholischen Kirche habe die Bedeutung des Thema noch verdeutlicht, sagte Weinberg. Neben den notwendigen politischen Maßnahmen müsse es einen "gesellschaftlichen Aufschrei" geben. Weinberg betonte, er teile "in weiten Teilen" die Position des Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhem Rörig. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte vor zwei Wochen die Ergebnisse einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche vorgestellt.

Schnelle Sofort- und Akuthilfen für Betroffene

Im Einzelnen sieht der nun vorgestellte Plan unter anderem eine bessere Prävention durch Schutzkonzepte in Kitas, Schulen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe vor. Zudem müsse die Hilfe für Betroffene verbessert werden. So müsse es mehr schnelle Sofort- und Akuthilfen für sie geben.

Fachberatungsstellen müssten flächendeckend etabliert sowie das ergänzende Hilfesystem, das Betroffenen Unterstützung zusichert, fortgeführt werden. Ebenso müsse das Amt des Missbrauchsbeauftragten sowie die Arbeit des Betroffenenrats und der Aufarbeitungskommission gesichert werden.

Weiter sieht der Plan die Ausweitung der Strafbarkeit des Cyber-Groomings und die Anhebung der Mindeststrafe für den Missbrauch von Kindern sowie die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von sogenannten kinderpornografischen Schriften vor. Als Cyber-Grooming wird das gezielte Ansprechen von minderjährigen Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet.

Reform des Opferentschädigungsgesetz

Auch der Missbrauchsbeauftragte Rörig mahnt seit Jahren an, diese Maßnahmen umzusetzen. Er sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), er freue sich über jeden Mitstreiter, der den Kampf gegen Missbrauch ernst nehme. Vor allem mit Blick auf die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen 2019 erhoffe er sich, dass nun entsprechende Mittel eingestellt würden.

Er dränge weiter auf eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes, die seit Jahren ausstehe, erklärte Rörig weiter. Das derzeit geltende Gesetz greift nach Angaben von Betroffenen oft nicht, weil sie benötigte Hilfen wie Therapien nicht bekämen. Als Übergangslösung richteten Bund und einige Bundesländer deshalb einen Hilfsfonds ein.

Zudem müssten die Stelle des Missbrauchsbeauftragten sowie die Arbeit des Betroffenenrats und der Aufarbeitungskommission über den März 2019 hinaus gesichert werden, forderte Rörig. Dazu müsse es zügig einen entsprechenden Kabinettsbeschluss geben.


Quelle:
KNA
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