Diskussion um AfD-Beobachtung durch Verfassungsschutz

Ja, nein oder teilweise?

Soll die AfD durch den Vefassungsschutz beobachtet werden? Die Meinungen darüber sind gespalten. Während Bundeskanzlerin Merkel keine politische Veranlassung für eine Beobachtung sieht, sprechen sich andere dafür aus. 

AfD-Werbung / © Armin Weigel (dpa)
AfD-Werbung / © Armin Weigel ( dpa )

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht in der Frage nach einer möglichen Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz derzeit nicht die Politik am Zug. Es sei "gute Praxis", dass die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern die Lage beobachten und daraus Schlussfolgerungen ziehen, sagte Merkel am Montagabend im brandenburgischen Meseberg.

Merkel: "Durchaus einige Beobachtungspunkte"

Merkel sagte, aus einigen Ländern sei inzwischen bekannt, dass es mit Blick auf die AfD "durchaus einige Beobachtungspunkte" gebe. "Und so wird das auch auf Bundesebene gehandhabt", erklärte die Kanzlerin nach einem Treffen mit Spitzenvertretern von Wirtschaft und Gewerkschaften.

Erosion am rechten Rand könne Gesellschaft erfassen

Der Bielefelder Staatskundler Christoph Gusy sprach sich dagegen unterdessen für eine Beobachtung der AfD in den drei ostdeutschen Ländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt aus. Gusy sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gebe es Anzeichen für eine Fraternisierung der AfD mit verfassungsfeindlichen Gruppen wie "Pegida" oder mit NPD-Mitgliedern. In den drei Bundesländern sei die gesellschaftliche Mitte "nicht so stark und stabil" wie in manchen westdeutschen Regionen, erklärte er. Dort drohe die Gefahr, dass die Erosion am rechten Rand der Gesellschaft die Mitte erfasse.

Zudem exponierten sich einige Führungspersönlichkeiten der AfD in den drei ostdeutschen Ländern als verfassungsfeindlich, sagte der Staatsrechtler. Es gehe deshalb nicht mehr nur um einzelne Mitglieder, sondern um die regionalen Organisationen und deren Vernetzung mit verfassungsfeindlichen Organen. Forderungen nach einer Beobachtung der AfD insgesamt lehnte der Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte der Universität Bielefeld jedoch ab.

Offen, ob einzelne AfD-Politiker beobachtet werden

Die Debatte über eine vollständige oder teilweise Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist nach den jüngsten rechten Demonstrationen in Chemnitz wieder entbrannt. Die Bundesregierung blieb am Montag bei ihrer skeptischen Haltung gegenüber der Forderungen nach Beobachtung. Aus ihrer Sicht liegen die Voraussetzungen dafür nicht vor. Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) sprach sich hingegen ebenfalls für eine Beobachtung von Teilen der Partei aus.

Ob einzelne AfD-Politiker beobachtet werden, ließ das Bundesinnenministerium offen. Eine epd-Umfrage unter den Innenministerien der Länder Anfang des Jahres hatte ergeben, dass einzelne Mitglieder im Visier der Verfassungsschützer stehen. Bremen und Niedersachsen lassen zudem als erste Bundesländer die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative, vom Verfassungsschutz beobachten, wie am Montag bekannt wurde.


Die Merkel-Raute / © Boris Roessler (dpa)
Die Merkel-Raute / © Boris Roessler ( dpa )

Bundesjustizministerin Katarina Barley / © Kay Nietfeld (dpa)
Bundesjustizministerin Katarina Barley / © Kay Nietfeld ( dpa )
Quelle:
epd