Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, die von Abschiebung bedroht sind. Zuletzt ist die Zahl der Fälle wegen der hohen Flüchtlingszahlen gestiegen. Einen ähnlichen Anstieg hatte es in den 1990er Jahren gegeben, vor allem seit der Verschärfung des Asylrechts 1993.
Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten. Mit der Entwicklung rechtsstaatlicher Systeme verlor das Kirchenasyl an Bedeutung und wurde im 18. und 19. Jahrhundert in den meisten Ländern abgeschafft. Kirchlicherseits gibt es seit dem neuen Kirchenrecht 1983 offiziell kein Kirchenasyl mehr.
2015 einigten sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl. Dabei sollen Kirchenvertreter die Möglichkeit bekommen, Einzelfälle erneut vom Bundesamt überprüfen zu lassen - im Idealfall, noch bevor die betroffenen Menschen ins Kirchenasyl aufgenommen werden. Die große Mehrheit der beendeten Fälle führten zuletzt mindestens zu einer Duldung.
24.07.2018
Für das Kirchenasyl gelten künftig strengere Regeln. Demnach soll die oftmals maßgebliche Frist für Betroffene in "Dublin-Fällen" von sechs auf 18 Monate erhöht werden, wenn Kirchengemeinden Verfahrensabsprachen nicht einhalten.
Ein entsprechender Erlass des Bundesinnenministeriums an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gilt den Angaben zufolge ab Anfang kommenden Monats.
Die Dublin-Regelung besagt, dass der Staat, in dem ein Flüchtling erstmals den Boden der EU betreten hat, für das Asylverfahren zuständig ist. Reist der Asylsuchende weiter, kann er innerhalb einer Frist von sechs Monaten wieder in den Ersteinreisestaat zurückgeschickt werden. Verstreicht die Frist, ist der andere Staat zuständig.
Humanitäre Härtefälle
Durch das Kirchenasyl wird die Frist oftmals überschritten. Die Kirchen argumentieren, in humanitären Härtefällen könnten Menschen davor bewahrt werden, etwa nach Bulgarien abgeschoben zu werden, wo schwierige Bedingungen für Asylbewerber herrschen.
Das Innenministerium erklärte dagegen, es sei "nicht akzeptabel, dass das Kirchenasyl - anstatt für persönliche Härtefälle - exzessiv als Verhinderung von Rücküberstellungen in systemisch unbedenkliche Mitgliedsstaaten wie Frankreich oder Schweden ausgenutzt wird".
Beschluss der Innenminister
Die Innenminister von Bund und Ländern beschlossen bei ihrer Tagung Anfang Juni, die Frist für bestimmte Kirchenasylfälle auf 18 Monate zu verlängern. Die strengeren Regeln sollen etwa gelten, wenn kein kirchlicher Antragsteller benannt ist, nicht rechtzeitig ein Dossier beim Bundesamt eingeht oder der Betreffende trotz nachmaliger Prüfung und Ablehnung im Kirchenasyl bleibt.
Bei abschlägiger Entscheidung des Bundesamts müsse der Antragsteller das Kirchenasyl auch verlassen, hieß es aus dem Innenministerium.
Kritik aus Reihen der Kirchen
Bei der Fristverlängerung beruft sich das Ministerium auf die Regelung in der Dublin-Verordnung, die dies für Personen erlaubt, die als flüchtig gelten. In den Reihen der Kirchen stieß das auf Kritik.
Die Menschen seien nicht flüchtig, sondern deren Aufenthaltsort bekannt, hieß es. Mitte Juni befanden sich bundesweit nach Angaben des Bundesamts rund 780 Menschen im Kirchenasyl.
Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, die von Abschiebung bedroht sind. Zuletzt ist die Zahl der Fälle wegen der hohen Flüchtlingszahlen gestiegen. Einen ähnlichen Anstieg hatte es in den 1990er Jahren gegeben, vor allem seit der Verschärfung des Asylrechts 1993.
Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten. Mit der Entwicklung rechtsstaatlicher Systeme verlor das Kirchenasyl an Bedeutung und wurde im 18. und 19. Jahrhundert in den meisten Ländern abgeschafft. Kirchlicherseits gibt es seit dem neuen Kirchenrecht 1983 offiziell kein Kirchenasyl mehr.
2015 einigten sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl. Dabei sollen Kirchenvertreter die Möglichkeit bekommen, Einzelfälle erneut vom Bundesamt überprüfen zu lassen - im Idealfall, noch bevor die betroffenen Menschen ins Kirchenasyl aufgenommen werden. Die große Mehrheit der beendeten Fälle führten zuletzt mindestens zu einer Duldung.