Katholische Akademie Berlin zu Grenzen staatlicher Neutralität

Wenn das Kopftuch grundsätzliche Fragen aufdeckt

Der Streit um das Berliner Neutralitätsgesetz geht quer durch die politischen Lager und verhärtet sich. Mit einer Expertentagung will das Erzbistum Berlin der Debatte um das Kopftuch neue Impulse geben.

Autor/in:
Gregor Krumpholz
Frauen mit Kopftuch / © Oliver Berg (dpa)
Frauen mit Kopftuch / © Oliver Berg ( dpa )

Die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates steht verstärkt zur Debatte. So zahlt der Berliner Senat abgelehnten muslimischen Lehramtskandidatinnen mit Kopftuch lieber Entschädigungen, als das umstrittene Neutralitätsgesetz des Landes verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Berlins Erzbischof Heiner Koch sieht eine mit diesen Konflikten verbundene "Polarisierung und Pauschalisierung" mit großer Sorge.

In der Katholischen Akademie der Hauptstadt lud der Erzbischof Experten zu einer am Mittwochabend endenden Tagung "Über Notwendigkeit und Grenzen positiver Religionsfreiheit". Ein Anstoß waren nach seinem Bekunden die scheinbar unversöhnlichen "Pro- und Contra-Initiativen", zu denen sich Gegner und Befürworter des Neutralitätsgesetzes zusammengeschlossen haben.

Prinzip "wohlwollender Neutralität"

Die seit 2005 geltende Regelung verbietet bestimmten Vertretern des Staates - darunter Grundschullehrern - im Dienst das Tragen auffallender Kleidungs- und Schmuckstücke, die religiöse Bedeutung haben. Betroffen war davon auch schon eine evangelische Pädagogin, die im Unterricht ein Kreuz trug.

Indes war ein Anlass des Gesetzes aus Sicht der damaligen SPD/CDU-Koalition ein zunehmender muslimischer Fundamentalismus, den viele Nicht-Muslime vor allem durch das Kopftuch symbolisiert sehen.

Es scheint das Prinzip "wohlwollender Neutralität" in Frage zu stellen, das in Deutschland die Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften seit dem vergangenen Jahrhundert prägt, wie die Göttinger Politikwissenschaftlerin Tine Stein darlegte. Diese Form einer Trennung von Staat und Kirche mit vielen Kooperationen im Bereich von Bildung und sozialer Arbeit könne aber auch zu mehr Konflikten führen als etwa in Frankreich.

Als Vorbild für die Lösung von Neutralitätskonflikten ist das Nachbarland jedoch nur bedingt geeignet, wie Yves Bizeul meinte. Dort sei die Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften seit 1905 nicht so konsequent, wie es das Schlagwort der "Laizität" vermuten lasse, sagte der Rostocker Politologe. So versuche der französische Staat, durch eine indirekte finanzielle Förderung des Moscheebaus Einfluss auf die muslimische Community zu gewinnen. Drastischer werde der staatliche Machtanspruch etwa durch das Kopftuchverbot für Schülerinnen. "Intolerant im Namen der Toleranz", sagte Bizeul. 

Religionsfreiheit ein eigenständiges Recht

Eine ähnliche Tendenz konstatierte der Kieler Staatsrechtler Ino Augsberg beim Berliner Neutralitätsgesetz. Daran kritisierte er ein am Protestantismus orientiertes individualistisches Religionsverständnis. So werte das Gesetz das muslimische Kopftuch als ein Art religiös motivierte "Marotte", die auch verzichtbar sei.

Dies missachte jedoch, dass die Religionsfreiheit nicht nur eine Variante des Rechts auf individuelle Gewissensfreiheit sei. Die Religionsfreiheit sei dagegen ein eigenständiges Recht, das auch dann zu beachten sei, wenn es etwa die individuellen Freiheitsrechte einer Muslima einschränke. Augsberg plädierte dafür, solche Konflikte pragmatischer zu lösen. So sollte noch "feiner justiert" werden, in welchen staatlichen Funktionen ein Kopftuch hinnehmbar sei.

Grenzen staatlicher Neutralität

Die Frage nach den Grenzen staatlicher Neutralität betrifft immer mehr auch die Kirchen selbst. Dabei spricht verstärkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit. Er sei gegenüber den in Deutschland geltenden Selbstbestimmungsrechten der Kirchen "eher weniger sensibel", so Ansgar Hense. Der Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands bezog sich auf die weitgehenden Prüfungsrechte, die der EuGH den deutschen staatlichen Gerichten bei der Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechtes zusprach.

Unter anderem geht es dabei darum, inwieweit Kirchen und kirchennahe Institutionen von ihren Mitarbeitern eine Kirchenzugehörigkeit und eine bestimmte Lebensführung fordern dürfen. Die Kirchen sollten deshalb genau prüfen, ob eine Zusammenarbeit mit dem Staat ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel setze und im Zweifelsfall dann selbst auf eine Kooperation verzichten, riet der Berliner evangelische Theologe Rolf Schieder.


Erzbischof Heiner Koch von Berlin / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Heiner Koch von Berlin / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA