Bischof Dröge verteidigt Gottesbezug im Grundgesetz

Gott und das Grundgesetz

Das Grundgesetz hat Geburtstag. Vor 69 Jahren wurde es erlassen, einen Tag später ist es in Kraft getreten. Mit dabei, ganz vorne in der Präambel: Gott. Das ist wichtig und richtig, findet der evangelische Berliner Bischof Markus Dröge.

 (DR)

Zum 69. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes hat der Berliner Bischof Markus Dröge den Gottesbezug in der deutschen Verfassung verteidigt.

"Den Müttern und Vätern des Grundgesetzes war kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges in deutlicher Erinnerung, wie ein Staat mit Gesetzen größtes Unrecht legitimieren kann", sagte Dröge im RBB-Radio.

Warum Gott in der Präambel steht

Das am 23. Mai 1949 erlassene Grundgesetz beginnt mit den Worten: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...)". Die Formulierung sei der Tatsache geschuldet, dass viele der Täter des Zweiten Weltkriegs keinerlei Unrechtsbewusstsein gezeigt hätten. "Aus dieser bitteren Erkenntnis ist Gott in die Präambel des Grundgesetzes aufgenommen worden", sagte Dröge.

"Du sollst Gott lieben, ehren und fürchten – und deinen nächsten wie dich selbst. In diesem christlich-jüdischen Geist ist unser Grundgesetz geschrieben", betonte der Bischof. Daraus folge die gleiche Würde aller Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht und Religion. Daraus folge auch die doppelte Religionsfreiheit. Jeder solle seinen Glauben frei leben können, aber niemand dürfe zur Religion gezwungen werden.


Markus Dröge / © Jürgen Blume (epd)
Markus Dröge / © Jürgen Blume ( epd )
Quelle:
KNA