NRW-Kabinett legt Eckpunkte für Neutralitätsgesetz vor

Kreuz- und Kopftuchverbot vor Gericht?

Wird in Nordrhein-Westfalen künftig allen Justizangehörigen vor Gericht das Tragen "religiös oder weltanschaulich anmutender Kleidung" untersagt? Das sehen jedenfalls die vom Kabinett gebilligten Eckpunkte für ein Neutralitätsgesetz vor.

 (DR)

Das äußere Erscheinungsbild der Richter, Staatsanwälte, Rechtsreferendare, Schöffen und Justizmitarbeiter dürfe im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates "nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit" erwecken, wie das Justizministerium am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte.

Das betreffe vor allem die 20.000 Schöffen, also ehrenamtlichen Richter, sowie Rechtsreferendare, die vor Gericht die Staatsanwaltschaft vertreten, sagte ein Ministeriumssprecher dem epd.

Kopftuch und Kreuzketten

Hauptamtliche Richter, Staatsanwälte und Justizbeamte trügen in der Regel ohnehin Roben oder Uniformen. Zu religiöser oder weltanschaulicher Kleidung gehörten etwa das islamische Kopftuch, aber auch auffällige Kreuz-Ketten oder T-Shirts mit weltanschaulichen Aufdrucken.

Gesichtsverhüllungsverbot

Außerdem setzt sich Justizminister Peter Biesenbach (CDU) für ein Gesichtsverhüllungsverbot für sämtliche Verfahrensbeteiligten bei Gerichtsverhandlungen ein. Das Gericht müsse zur Erforschung der Wahrheit auch Erkenntnisse aus der Mimik der im Gerichtssaal Anwesenden ziehen können, hieß es.

Bei der nächsten Justizministerkonferenz im Juni wolle der Minister deshalb für eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes werben. "Religion gehört nicht in den Gerichtssaal", betonte Biesenbach.

 


Quelle:
epd