Die Haltung zum Familiennachzug bewegt auch die Experten

Für die Kommunen ein Dilemma

Die Frage des Familiennachzugs für Flüchtlinge sorgte bei der Bundestagsanhörung für Emotionen. Auch die Kommunen sehen im Recht auf Familieneinheit ein hohes Gut - trotz der Grenzen bei Unterbringung und Versorgung.

Autor/in:
Christoph Scholz
Debatte um Familiennachzug / © Swen Pförtner (dpa)
Debatte um Familiennachzug / © Swen Pförtner ( dpa )

Die Zeit für eine von mehreren Parteien gewünschte Neuregelung des Familiennachzugs von subsidiär geschützten Flüchtlingen drängt. Die Bundesregierung hatte ihn 2015 generell erlaubt, aber kurz darauf für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Frist läuft am 16. März aus. So standen am Montagmorgen zehn Sachverständige über dreieinhalb Stunden Rede und Antwort im Hauptausschuss des Bundestags. Der Vertreter der katholischen Bischofskonferenz in Berlin, Prälat Karl Jüsten, warb um eine Wiederzulassung. Jeder könne die Nöte der Betroffenen nachvollziehen, wenn er an seine eigene Familie denke. Entsprechend sorgte die Abwägung auch bei Sachverständigen für Emotionen.

Debatte um weitere Aussetzung des Familiennachzugs

Abgesehen von den Einlassungen des Diplomverwaltungswirts und AfD-Politikers Dieter Amann, der vom "Lügensystem Asyl" sprach, ging es vielen Sachverständigen um die schwierige Balance zwischen dem Recht auf Familieneinheit und den Grenzen von Aufnahme und Integration. Den Experten lagen die Gesetzentwürfe der Union, der AfD, der FDP, der Linken und ein Antrag der Grünen zu Bewertung vor.

CDU und CSU fordern, den Familiennachzug bis zu einer Neuregelung weiter auszusetzen. Diese soll dann tausend Personen pro Monat das Recht auf Nachzug gewähren. Das ist auch bei den Sondierungen mit der SPD vereinbart worden - was diese allerdings bei den Koalitionsverhandlungen nachjustieren will.

Die AfD verlangt, den Familiennachzug wieder völlig aufzuheben. Die FDP plädiert dafür, den Nachzug für weitere zwei Jahre auszusetzen, aber Ausnahmen zuzulassen. Die Linke fordert, den Nachzug mit sofortiger Wirkung wieder zuzulassen, und die Grünen nach dem Ablaufen der Frist - dem stimmten sowohl die Kirchen wie die Menschenrechtsorganisationen zu.

Im Unterschied zu Flüchtlingen, die einen umfassenden Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, ist dieser für subsidiär Schutzberechtigte zeitlich begrenzt; sie erhalten ihn, wenn sie zeigen können, dass ihnen im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Damit geht es also vor allem um die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak.

Kirchen positionieren sich

Der Vertreter des UN-Flüchtlingeshilfswerks (UNHCR), Roland Bank, stellte die Unterscheidung beim Schutzstatus in Frage. Der Schutzbedarf sei weitgehend derselbe, zumal die Bedrohungslage zeitlich nicht begrenzt sei. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte hob auf das Recht auf Familienleben ab. Dieses umfasse auch das Recht der Kinder auf Kontakt mit beiden Elternteilen.

Auch nach Auffassung der Kirchen verstößt eine weitere Aussetzung "gegen den verfassungs- und völkerrechtlich garantierten besonderen Schutz der Familie". Die Sorge um Familienangehörige beherrsche die Flüchtlinge oft so sehr, dass sie kaum in der Lage seien, sich zu integrieren, gab Jüsten zu bedenken. Eine Zusammenführung in Drittländern wie der Türkei oder dem Libanon - wie sie die AfD favorisiert - sei inzwischen faktisch nicht mehr möglich.

Vertreter von Städten und Kommunen zeigten Verständnis für die humanitären Anliegen. Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag verwies aber auf knappen Wohnraum, zudem fehlten Kita- und Schulplätze.

Integrationskosten noch nicht geklärt

Ferner seien die Integrationskosten in Milliardenhöhe ab 2019 noch nicht geklärt. Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sprach von einem Dilemma. Die Belastungen seien regional sehr unterschiedlich, weil die Wohnsitzauflage nicht funktioniere. Die Kommunen seien nicht grundsätzlich gegen den Nachzug, er müsse aber nach Kriterien gesteuert werden, wie der Sicherung des Lebensunterhalts oder vorhandenem Wohnraum. Ferner müsse die Zahl der Nachzugsberechtigten klar sein. Die Sachverständigen nannten Schätzungen zwischen 40.000 und 120.000.

Die Rechtswissenschaftler stritten vor allem über die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Verlängerung der Aussetzung oder eine Beschränkung mit dem Völkerrecht, der Kinderrechtskonvention und der Verfassung zu vereinbaren ist. Einig war man sich, dass Härtefälle zu berücksichtigen seien. Schon am Donnerstag will der Bundestag über die Gesetzgebung entscheiden, damit sie noch vor Ablauf der Frist in Kraft treten kann.

 

Quelle:
KNA