Rechtsgutachten zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz

Zum Wohl der Kleinen

Werden Kinderrechte zukünftig im Grundgesetz verankert? Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert diese Aufnahme und legte nun ein Rechtsgutachten vor. Dabei bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung.

Mehr Rechte für die Kinder? / © Kay Nietfeld (dpa)
Mehr Rechte für die Kinder? / © Kay Nietfeld ( dpa )

"Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert ist", teilte das Hilfswerk mit.

"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen", sagte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes Thomas Krüger. Dafür gebe es eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, die jetzt genutzt werden müsse.

Nicht nur ein symbolischer Akt

Das Gutachten analysierte laut Hilfswerk Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Rechtsgebieten. Die Autoren folgerten, dass eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen würden. Damit sei eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten, hieß es.

Die Gutachter stellten zudem fest, dass es nicht nur um die symbolische Funktion einer Verfassungsänderung gehe, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen. Des Weiteren plädiert das Gutachten für den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit.

Elternrechte würden nicht geschwächt

Auch auf den Vorwurf einer Entmündigung der Eltern geht Krüger ein: "Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern." Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen, wie Krüger erklärte.

Bislang fehlt Krüger zufolge der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder der Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität seien. Sie seien keine "kleinen Erwachsenen".

Für das Gutachten beauftrage das Deutsche Kinderhilfswerk Experten der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.


Quelle:
KNA