Amtsantritt Macrons in Papstbasilika steht noch aus

Hoch zu Ross

Präsident Emmanuel Macron hat als französisches Staatsoberhaupt das historische Recht auf den Titel eines Ehrenkanonikers in der römischen Lateranbasilika. Bislang will er dieses Amt allerdings nicht förmlich in Besitz nehmen.

Präsident Emmanuel Macron hat das Recht in die Lateranbasilika einzureiten / © Michel Euler (dpa)
Präsident Emmanuel Macron hat das Recht in die Lateranbasilika einzureiten / © Michel Euler ( dpa )

Bei Macrons Besuch in Rom am Donnerstag sei dies nicht geplant, erklärten die Leitung der Basilika und die französische Botschaft beim Heiligen Stuhl auf Anfrage am Mittwoch. Macron hat als französisches Staatsoberhaupt das historische Recht auf den Titel eines Ehrenkanonikers in San Giovanni in Laterano, der Bischofskirche des Papstes. An diesem Donnerstag wird der Präsident zu Gesprächen mit der italienischen Regierung in Rom erwartet.

Zeremoniell mit Austausch von Geschenken

Aus der französischen Botschaft hieß es, es handle sich um einen "bilateralen Besuch" ohne Beteiligung des Vatikan. Macron habe wie seine Vorgänger den angebotenen Ehrentitel der Papstbasilika kurz nach seiner Wahl im Mai 2017 angenommen, aber ein Termin für die Inbesitznahme des Amtes stehe noch nicht fest.

Ein Sprecher der Basilika verwies darauf, dieser Akt sei mit einem Zeremoniell wie dem Austausch von Geschenken und mit Sicherheitsvorkehrungen verbunden. Das mache man "nicht von heute auf morgen". Zudem wäre naheliegend, dass der französische Präsident diesen Anlass mit einer Audienz beim Papst verbinde. Der Jesuitenschüler Macron bezeichnete sich in der Vergangenheit selbst als Agnostiker.

Ehrendoktortitel besteht seit 1604

Das französische Staatsoberhaupt hat das Privileg eines päpstlichen Ehrenkanoniker–Titels in der Lateranbasilika seit 1604. Es ist verbunden mit dem Recht, hoch zu Ross in die Kirche einzureiten. Der Papst hatte dies damals König Heinrich IV. zugestanden – nach dessen Übertritt vom Protestantismus zum Katholizismus und einer hohen Spende für die königliche Abtei an der Basilika.

Im Gegenzug verpflichtete sich die Bischofskirche des Papstes, jedes Jahr den 13. Dezember, den Geburtstag des Königs, zu feiern. Die Messintention zu diesem Tag lautet auch heute noch "pro felici ac prospero Galliae status" ("für das Glück und den Wohlstand Frankreichs"). Ehrenkanoniker besitzen in dem Leitungsgremium einer Bischofskirche nur einzelne, unterschiedlich geregelte Ehrenrechte, aber keinerlei weitere rechtliche Vollmacht.


Quelle:
KNA