Bündnis "Demo für alle" widerspricht Theologin

"Keine Werbefunktion für AfD"

Das "Aktionsbündnis für Ehe und Familie - Demo für alle" hat nach eigener Aussage keine "Werbefunktion für die AfD". Eine entsprechende Einschätzung der Tübinger Theologin Sonja Angelika Strube treffe nicht zu.

Bündnis "Demo für alle": "Keine Werbefunktion für AfD" / © Steffen Schellhorn (epd)
Bündnis "Demo für alle": "Keine Werbefunktion für AfD" / © Steffen Schellhorn ( epd )

Das erklärte die Sprecherin von "Demo für alle", Hedwig von Beverfoerde, am Mittwoch in Magdeburg. Das Aktionsbündnis sei "überparteilich, unabhängig und überkonfessionell", heißt es in der Pressemitteilung. Es mache "in keiner Weise Werbung für die AfD oder eine andere Partei".

Interview zu "Neurechtem Christentum"

In einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hatte sich Strube zu Zusammenhängen zwischen einem "Neurechten Christentum" und der AfD geäußert. So habe die Gruppe "Demo für alle" auch eine Werbefunktion für die AfD, wenn deren Protagonisten beispielsweise neben dem emeritierten österreichischen Weihbischof Andreas Laun auf der Rednerbühne stünden, sagte die Gastprofessorin und Populismus-Expertin. Beverfoerde erklärte, bei der Veranstaltung mit Laun sei kein Politiker der AfD oder anderer Parteien als Redner aufgetreten.

Nach Beobachtung von Strube nehmen an solchen Demonstrationen auch Mitglieder der Identitären Bewegung teil, die von Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft würden, sich aber gerne ein intellektuelles und Greenpeace-mäßiges Image gäben. Rechte Gruppierungen wollten auf diese Weise den Eindruck erwecken, sie gehörten zum bürgerlichen Lager und es gehe ihnen um christliche Werte.

Hinweis auf Versammlungsrecht

Beverfoerde räumte ein, das Versammlungsrecht erlaube es dem Aktionsbündnis nicht, "unerwünschte Teilnehmer" von seinen Demonstrationen "entfernen zu lassen". Wörtlich fügte sie hinzu: "Solange sich diese ruhig verhalten, die Veranstaltung nicht stören, gewalttätig werden oder anderweitige Straftatbestände erfüllen, müssen sie vom Veranstalter geduldet werden."


Quelle:
KNA