Streit um Kreuz an Papstdenkmal in der Bretagne

Verbot von "touristischem Trumpf"

Ein Kreuz an einem Denkmal für Papst Johannes Paul II. (1978-2005) erzürnt die Gemüter in der bretonischen Gemeinde Ploermel. Ein Gericht urteilte, es müsse als auffälliges religiöses Symbol entfernt werden.

Kreuz / © Markus Nowak (KNA)
Kreuz / © Markus Nowak ( KNA )

Ein Kreuz an einem Denkmal für Papst Johannes Paul II. (1978-2005) erzürnt die Gemüter in der bretonischen Gemeinde Ploermel. Das Kreuz, das das Denkmal des Papstes überragt, müsse als auffälliges religiöses Symbol aus dem öffentlichen Raum entfernt werden, urteilte das Oberste Verwaltungsgericht in Paris am Mittwoch, wie die Zeitung "Le Monde" am Donnerstag berichtet.

Denkmal seit zwölf Jahren Teil der Gemeinde

Der Bürgermeister von Ploermel, Patrick Le Diffon, erwäge nun, vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu ziehen, heißt es. "Das Denkmal ist seit zwölf Jahren Teil des Gemeindebilds und stört die Bewohner nicht", wird Le Diffon zitiert. Es sei vielmehr ein "touristischer Trumpf" für die Gemeinde.

Die Richter des Verwaltungsgerichts argumentierten, das zum Denkmal gehörige Kreuz verstoße gegen das Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche. Religiöse Zeichen an einem öffentlichen Ort seien verboten.

Die 7,5 Meter große Statue zeigt Papst Johannes Paul II. und darüber einen Bogen mit einem Kreuz. Dem aktuellen Urteil zufolge soll nur das Kreuz entfernt werden. Das Denkmal, ein Geschenk des Moskauer Bildhauers Surab Zereteli, war schon vor seiner Einweihung Ende 2006 umstritten.

Religiöse Symbole immer wieder Gegenstand von Diskussionen

Johannes Paul II. (1978-2005) hatte die Bretagne 1996 besucht. Die touristisch unauffällige 10.000-Einwohner-Gemeinde Ploermel stand dabei nicht auf dem Programm, wohl aber der benachbarte Wallfahrtsort Sainte-Anne-d'Auray. Immer wieder sorgen religiöse Symbole in Frankreich für Diskussionen.

2004 wurden Kopftücher und andere religiöse Symbole an Schulen verboten. 2016 entschied das oberste Verwaltungsgericht, dass Weihnachtskrippen nur unter bestimmten Bedingungen in öffentlichen Gebäuden aufgestellt werden dürfen.


Quelle:
KNA
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