Kirchen und Berliner CDU-Fraktion einig beim Neutralitätsgesetz

Nicht jedes Kreuz verboten

Bei einem Spitzentreffen haben sich die beiden großen Kirchen mit der Berliner CDU-Fraktion über das Neutralitätsgesetz ausgetauscht. In den vergangenen Monaten war es deswegen mehrfach zu Rechtsstreitigkeiten gekommen.

Kreuzanhänger / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kreuzanhänger / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

Alle Seiten teilten die Auffassung, dass durch das Berliner Neutralitätsgesetz nicht jegliche Zurschaustellung der eigenen religiösen Überzeugung, auch von Polizisten, Richtern und Lehrern, unterbunden werden darf, wie das Erzbistum Berlin am Freitag mitteilte.

Beamte in Justiz, Gefängnissen, Behörden und Schulen dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Die Kirchen in Berlin hatten sich mehrfach gegen die strikte Anwendung des Neutralitätsgesetzes gewandt.

Treffen mit Erzbischof Koch

An dem Treffen am Donnerstag nahmen den Angaben zufolge der katholische Berliner Erzbischof Heiner Koch, der evangelische Propst Christian Stäblein sowie der Berliner CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Graf und die kirchenpolitische Fraktionssprecherin Cornelia Seibeld teil.

Die Kirchen stellten zudem ihr neues Konzept für einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht an Berliner Schulen vor. Koch und der evangelische Bischof Markus Dröge hatten Anfang des Monats einen entsprechenden Vertrag für das Erzbistum Berlin und die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz geschlossen. Es ist das erste derartige Abkommen bundesweit. Bei dem neuen Modell behandeln die Lehrkräfte auch Inhalte der jeweils anderen Glaubensrichtung. Die Kirchen wollen das Modell auch auf Brandenburg ausdehnen.


Quelle:
KNA