AfD bekräftigt Kritik am Islam

Die Beschützer des Grundgesetzes?

Die AfD-Bundestagsfraktion weist die Kritik an Albrecht Glaser, ihrem Kandidaten für das Amt des Bundestags-Vizepräsidenten, als "sachlich unbegründet" zurück - und gibt sich gleichzeitig als Schützer des Grundgesetzes vor dem Islam.

AfD weiter in den Schlagzeilen / © Monika Skolimowska (dpa)
AfD weiter in den Schlagzeilen / © Monika Skolimowska ( dpa )

"Sowohl Herr Glaser als auch die AfD stehen hinter der durch das Grundgesetz garantierten Freiheit des Glaubens", heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung: "Das Grundgesetz schützt aber nicht nur die Religionen, sondern in unserer aufgeklärten Gesellschaft auch ihre Kritiker."

In ihrer Erklärung betont die Partei weiter, der Islam könne sich nicht auf das Grundgesetz berufen, insoweit er "einen politischen Herrschaftsanspruch erhebt und selbst nicht bereit ist, die durch das Grundgesetz definierte Ordnung vollumfänglich anzuerkennen".

Die Trennung von Staat und Religion, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Freiheit des Individuums, den Glauben aufzugeben oder zu wechseln, seien nicht verhandelbar: "Wer einen Islam, der diese Werte nicht anerkennt, kritisiert, stellt sich nicht gegen unser Grundgesetz, sondern will es schützen."

AfD-Kandidat sieht im Islam keine Religion

Führende Politiker der Bundestagsfraktionen von Union, SPD, FDP, Grünen und Linkspartei hatten in den letzten Tagen erklärt, sie wollten Glaser wegen seiner Haltung zur Religionsfreiheit nicht zum Bundestagsvize wählen. Zur Begründung verwiesen sie auf Äußerungen Glasers, nach denen die Religionsfreiheit nicht für Muslime gelte, da der Islam eine politische Ideologie und keine Religion sei. Man könne daher nicht zwischen Muslimen und Islamisten unterscheiden.

"Ich werde nie jemanden wählen, der einer Gruppe von Menschen die Wahrnehmung von Grundrechten pauschal absprechen will. Das gilt besonders für die Religionsfreiheit", hatte etwa der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder (CDU), betont. Ähnlich hatte sich der Grünen-Fraktionsvorsitzende Cem Özdemir geäußert: "Wer die Religionsfreiheit infrage stellt, hat sich disqualifiziert."

Wahl mit einfacher Abgeordnetenmehrheit

Jede Fraktion im Bundestag hat das Recht auf einen Vizepräsidenten. Die Kandidaten müssen jedoch mit der einfachen Mehrheit der Abgeordneten gewählt werden. Im Herbst 2005 war der Kandidat der Linkspartei, der damalige Parteivorsitzende Lothar Bisky, vier Mal durchgefallen. Die Partei nominierte einige Monate später Petra Pau, die seitdem Vizepräsidentin des Bundestages ist.


Kandidat der Afd: Albrecht Glaser / © Christoph Schmidt (dpa)
Kandidat der Afd: Albrecht Glaser / © Christoph Schmidt ( dpa )
Quelle:
KNA