Bundestag will Spenderkindern Kenntis auf Abstammung sichern

Katholisches Büro verweist auf Verantwortung des biologischen Vaters

Kinder, die aus Samenspenden hervorgegangen sind, haben künftig Anspruch auf Auskunft des biologischen Vaters. Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Einrichtung eines zentralen Samenspenderregisters beschlossen.

Anspruch auf Auskunft des biologischen Vaters / © Rolf Vennenbernd (dpa)
Anspruch auf Auskunft des biologischen Vaters / © Rolf Vennenbernd ( dpa )

Mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der Grünen und Linken hat der Bundestag am Donnerstagabend die Einrichtung des Samenspenderregisters beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) beschlossen.

Damit solle den Kindern das Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung garantiert werden, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schließt die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders aus und stellt ihn von Ansprüchen des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts frei - nicht zuletzt um die Bereitschaft zur Samenspende nicht zu gefährden.

Inkrafttreten voraussichtlich 2018

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Es tritt 12 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also voraussichtlich Mitte 2018. Ab dann kann jede Person, die vermutet, mittels einer Samenspende gezeugt worden zu sein, auf Antrag Auskunft über die beim DIMDI gespeicherten Daten erhalten. Vor dem 16. Lebensjahr kann der Anspruch durch den gesetzlichen Vertreter geltend gemacht werden.

Kritik der Grünen

Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Keul, kritisierte, dass der Auskunftsanspruch sich nur auf Samenbanken, nicht aber auf private Samenspender bezieht. Zugleich beklagte sie, dass durch die Änderung im BGB dem Kind das Recht genommen werde, die Vaterschaft des biologischen Vaters feststellen zu lassen. Dies sei verfassungsrechtlich "unhaltbar". Ein Antrag der Grünen, der eine Elternschaftsvereinbarung mit dem "Wunschvater" vorsah, fand keine Mehrheit.

Katholisches Büro verweist auf Verantwortung des biologischen Vaters

Der Verein von Spenderkindern hatte bei grundsätzlicher Zustimmung die ergänzende Regelung deutlich kritisiert und gefordert, Samenspender wie bei einer Adoption auch ins Geburtsregister einzutragen. Nur so könnten unwissentliche Verbindungen zwischen Halbgeschwistern verhindert werden. Das Katholische Büro warnte davor, dass "eine willkürliche Elternschaft im Abstammungsrecht an Bedeutung gewinnt" und verwies auf die Verantwortung des biologischen Vaters.


Quelle:
KNA