Baden-Württemberg will religiöse Symbole bei Gerichten verbieten

Ohne Kreuz und Co.

Zukünftig keine Kreuze mehr in Gerichtssälen im "Ländle": Die baden-württembergische Landesregierung will religiös und politisch geprägte Symbole bei richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeiten verbieten.

Gerichtssaal ohne Kreuz / © Martin Gerten (dpa)
Gerichtssaal ohne Kreuz / © Martin Gerten ( dpa )

Das Kabinett habe am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verabschiedet, teilte das Staatsministerium in Stuttgart mit. Von der Neuregelung nicht betroffen seien Schöffen sowie ehrenamtliche Richter. Damit sei ein "möglichst schonender Ausgleich zwischen den Grundrechten und der Neutralität" geschaffen worden, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Strikte Neutralität der Justiz

Richter und Staatsanwälte sollen dem Entwurf zufolge in einer Sitzung oder bei Amtshandlungen keine Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die bei objektiver Betrachtung eine religiöse oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Das betreffe auch Rechtspfleger, wenn diese richterliche Aufgaben ausüben.

Ferner gelte das Verbot religiöser und politischer Symbole auch für Rechtsreferendare, wenn diese im Rahmen ihrer Ausbildung richterliche Tätigkeiten ausüben oder als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auftreten, hieß es weiter. Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte, sichtbare religiöse und politische Symbole in öffentlichen Sitzungen passten nicht zur verfassungsrechtlich gebotenen strikten Neutralität der Justiz.


Quelle:
epd