Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss klar. Die Verfassungsbeschwerde eines Deutschen wegen des Auftritts des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim am 18. Februar in Oberhausen wiesen die Richter jedoch als unzulässig zurück.
Auftritt in Oberhausen im Fokus
Konkret ging es um dessen Auftritt in Oberhausen vor mehreren Tausend türkischen Anhängern. Der Ministerpräsident warb dort für die Verfassungsänderung in der Türkei, die dem Präsidenten Recep Tayyip Erdogan umfassende Macht einräumen würde.
Ein Deutscher wollte nicht hinnehmen, dass die Bundesregierung nichts gegen den Auftritt Yildirims unternommen hat. Es dürfe nicht sein, dass der Ministerpräsident in Deutschland für eine demokratiefeindliche Verfassungsänderung in der Türkei werben könne.
Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde des Mannes als unzulässig zurück. Der Mann habe nicht ausreichend dargelegt, dass er wegen des Auftritts und dem Verhalten der Bundesregierung selbst nachteilig betroffen ist.
Zustimmung der Bundesregierung nötig
Ausländische Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen dürften aber ohne Zustimmung der Bundesregierung nicht nach Deutschland einreisen und hier in ihrer amtlichen Funktion tätig werden. Auf die Grundrechte könnten sich ausländische Politiker in solch einem Fall nicht berufen, befand das Gericht.
Damit ist die türkische Regierung von der Zustimmung der Bundesregierung abhängig, wenn ihre Mitglieder hierzulande Wahlkampf machen wollen.