"Als 1990 das DDR-Bestattungsrecht in Landesrecht transformiert wurde, hat man nicht daran gedacht, dass es Mausoleen gibt", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sören Kosanke, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Das ist ohne erkennbaren Grund nicht geregelt worden."
Aus diesem Grund seien oberirdische Bestattungen in Mausoleen in Brandenburg derzeit nicht gestattet, so Kosanke. Zugleich gebe es auf Brandenburger Friedhöfen viele kunsthistorisch wertvolle Mausoleen. Um sie zu erhalten, seien Patenschaften denkbar, bei denen sich die Förderer nach ihrem Tod in den Mausoleen bestatten lassen könnten. "Wir wollen diese Möglichkeit schaffen und deswegen das Bestattungsrecht neu regeln", erklärte Kosanke.
Im Brandenburger Bestattungsrecht kein Sargzwang
Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, bis zum Sommer eine entsprechende Änderung des Bestattungsrechts vorzunehmen. Klargestellt werden soll zudem, dass im Brandenburger Bestattungsrecht bei Beerdigungen kein Sargzwang besteht. "Muslimische Bestattungen ohne Holzsarg gehen in Brandenburg schon heute dort, wo die Friedhofssatzung es zulässt", sagte Kosanke. Dies solle aber im Gesetz verankert werden, zumal auch bei der Bestattung in einem Mausoleum kein Holzsarg verwandt werde. Dort würden Leichname in Zinksärgen beigesetzt.