Caritas: Einwanderungsgesetz muss Arbeitsmigration vereinfachen

Wege für Geringqualifizierte schaffen

Der Deutsche Caritasverband will Migranten, die keine Ausbildung mitbringen, den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt leichter machen. Einwanderung dürfe nicht primär eine Frage der Qualifizierung sein, sagte Migrationsexpertin des Verbandes, Elke Tießler-Marenda. 

Autor/in:
Dirk Baas
Arbeit für Geringqualifizierte  / © Jens Büttner (dpa)
Arbeit für Geringqualifizierte / © Jens Büttner ( dpa )

Der Deutsche Caritasverband hat in einem Diskussionspapier die Rahmenbedingungen beschrieben, unter denen Zuwanderung nach Deutschland künftig erfolgen sollte. Hauptziel sei es, die Arbeitsmigration von außerhalb der EU zu vereinfachen, sagte die Migrationsexpertin des Verbandes, Elke Tießler-Marenda, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Einwanderung dürfe nicht primär eine Frage der Qualifizierung sein: "Wenn ein Gesetz mehr Möglichkeiten für gegebenenfalls nur temporäre Migration Geringqualifizierter brächte, könnte es auch den Druck zur illegalen Migration mindern."

Ein Einwanderungsgesetz wird in unterschiedlichen Spielarten von allen etablierten Parteien diskutiert. Doch den Korridor dessen, was geregelt werden soll, hält der katholische Wohlfahrtsverband für zu breit. "Wir konzentrieren uns auf die Arbeitsmigration und plädieren auch nicht für ein umfassendes Einwanderungsgesetzbuch, das alles neu regelt, sondern für gezielte Änderungen im bestehenden ausländerrechtlichem System."

Keine Optionen für Geringqualifizierte 

Lange diente in Deutschland das Ausländerrecht vor allem dazu, den Arbeitsmarkt vor Zuwanderung zu schützen. Das habe sich mit Blick auf den Fachkräftemangel zwar geändert. "Doch die rechtlichen Regelungen sind noch immer sehr kompliziert." Und: Für Geringqualifizierte gebe es praktisch keine Optionen: "Ein Einwanderungsgesetz muss daher unbedingt die Regeln zur Arbeitsmigration vereinfachen." Zudem sollte das Gesetz auch regeln, welche Rechte die Eingewanderten haben - zum Beispiel, um zwischen Deutschland und dem Herkunftsland zu pendeln.

Tießler-Marenda warnte auch davor, Flüchtlingsschutz, humanitäre Zuwanderung und Arbeitsmigration zu vermischen: "Flüchtlingsschutz ist eine humanitäre Verantwortung. Ob Arbeitsmigration zugelassen wird, ist hingegen eine politische Frage. Wird beides vermischt, geht das zulasten der Schutzsuchenden."

Zugehörigkeit kann nicht verordnet werden 

Bei der humanitären Aufnahme sei nach dem Bedarf, nicht nach der Eignung zu fragen. "In vielen Branchen finden sich für gering qualifizierte und entlohnte Tätigkeiten keine geeigneten Arbeitskräfte.Deshalb meinen wir, dass Arbeitsmigration nicht nur auf Fachkräfte verengt werden darf", betonte die Expertin.

Die stellte zugleich klar, dass ein neues Gesetz Zuwanderung nur begrenzt regeln könne. Aber es sei wichtig, dass ein Einwanderungsgesetz die Angebote zur Integration im Blick habe. Es könne ein Signal sein, "aber Zugehörigkeit und Offenheit können nicht verordnet, sondern müssen gelebt werden. Und das können wir auch ohne ein neues Gesetz tun, wie wir es mit unserer Kampagne 'Zusammen sind wir Heimat' gerade versuchen."


Quelle:
epd