Keine Änderung des Bestattungsgesetzes in Schleswig-Holstein

Bewährtes bleibt

In Schleswig-Holstein wird es keine Lockerung des Friedhofszwangs für Urnenbeisetzungen geben. Ein Vorstoß der Piraten-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag zu einer Änderung des Bestattungsgesetzes scheiterte am Mittwochabend.

Gräber auf dem Friedhof / © Elisabeth Rahe (KNA)
Gräber auf dem Friedhof / © Elisabeth Rahe ( KNA )

Eine große Mehrheit der Abgeordneten lehnte nach ausgiebiger Debatte im Kieler Landtag den entsprechenden Änderungsentwurf ab. Als einziges Bundesland hat bislang Bremen 2015 den Friedhofszwang für Urnenbeisetzungen gelockert.

Änderungsantrag scheitert

Der Antrag der Piraten-Fraktion bezog sich im Wesentlichen auf drei Punkte. Wer eine Einäscherung wünscht, sollte Angehörigen erlauben können, die Urne bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufzubewahren, bevor sie bestattet wird. Das Verstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen sollte außerdem möglich werden. Zudem sah der Antrag vor, Juden und Muslimen die Bestattung ihrer Toten bereits am Folgetag zu gestatten, sofern eine Leichenschau durchgeführt wurde.

Die Niederlage in der Abstimmung hatte sich in der Debatte abgezeichnet. Nahezu alle Sprecher der im Landtag vertretenen Parteien waren gegen den Antrag.

Wolfgang Baasch (SPD) etwa wies darauf hin, dass bereits die jetzige Gesetzeslage viele Möglichkeiten der Bestattung etwa zur See, in Urnenwänden und Friedwäldern zulasse. Auch die Beisetzung im Leichentuch ohne Sarg, wie sie etwa der jüdische Glaube vorschreibe, sei möglich.

Petra Nicolaisen von der CDU-Fraktion verwies darauf, dass nicht nur engste Verwandte, sondern darüber hinaus viele andere ein Recht auf Trauer hätten. Zudem gehöre "die Asche von Verstorbenen nicht ins Wohnzimmer". Das sei mit der Würde des Menschen über seinen Tod hinaus nicht vereinbar.

Der Grünen-Abgeordnete Detlef Matthiessen machte auf ein fehlende Regelung in dem Antrag aufmerksam. So sehe dieser die Einwilligung von Grundstücksbesitzern für das Verstreuen von Asche vor, was Menschen ohne Grundstücksbesitz ausschließe. Auch könne die Totenruhe nicht in jedem Fall garantiert werden. "Morgens Asche ausstreuen und abends Grillparty" könne nicht geduldet werden.

Einwurf "gut gemeint aber schlecht gemacht"

Ekkehard Klug (FDP) nannte den Entwurf "gut gemeint aber schlecht gemacht". Lars Harms (SSW) attestierte dem Antrag, in vielen Punkten zu weit zu gehen. Eine Bestattung habe nicht nur etwas mit den persönlichen Vorstellungen zu tun, sondern auch mit denen der Hinterbliebenen. Deshalb müsse der Staat hier die Regeln vorgeben.

Uli König von der Piraten-Fraktion unterstützte den eigenen Antrag mit dem Verweis auf viele Zustimmungsbekundungen aus der Bevölkerung und eine von der Piraten-Partei in Auftrag gegebene Umfrage, nach der rund drei Viertel der Schleswig-Holsteiner für eine Liberalisierung des Bestattungsrechts sind.


Quelle:
KNA