Sachverständigenrat zur Debatte um ein Verbot von Kinderehen

Für ein Verbot mit Ausnahmen

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will ein Verbot von Kinderehen in Deutschland. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration schließt sich der Forderung an, will aber, dass es Ausnahmen gibt.

Eheringe / © Harald Oppitz (KNA)
Eheringe / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration unterstützt in der Debatte um ein Verbot von Minderjährigen-Ehen die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). In einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Erklärung sprach er sich für ein grundsätzliches Verbot der Heirat von unter 18-Jährigen aus. "Es entspricht nicht unserer Vorstellung von einer selbstbestimmten und mündigen Entscheidung, wenn Kinder heiraten oder verheiratet werden", sagte der Vorsitzende Thomas Bauer.

Aber: Kein Grudnsatz ohne Ausnahme. Ein Verbot von Ehen für Minderjährige dürfe jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen. Bei 16- und 17-Jährigen müsse es Ausnahmen geben, wenn ein Fortbestand der Ehe dem Willen und Wohl der Betroffenen entsprechen. Das könne der Fall sein, etwa zum Schutz gemeinsamer Kinder, bei einer Schwangerschaft oder um Unterhalts- und Erbansprüchen gerecht zu werden, heißt es vom Sachverständigenrat.

Heiraten erst ab 18?

Generell plädiert der Sachverständigenrat auch für eine Anhebung des Mindestheiratsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre. Noch sind unter bestimmten Bedingungen Vermählungen auch von 16- und 17-Jährigen zulässig. Grund für so früh geschlossene Ehen sei zumeist eine bestehende Schwangerschaft, erklärte der Sachverständigenrat.

Eine Elternschaft ohne Trauschein gelte heute allerdings kaum noch als moralisch verwerflich. Gegenüber dem Schützbedürfnis derjenigen, die in eine Ehe gezwungen werden könnten, falle dies weniger ins Gewicht. 

Gesetzesentwurf soll kommen

Die Regierung ringt derzeit um einen Gesetzentwurf zu Ehen Minderjähriger. Ursprünglich wollte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) noch im November einen solchen Entwurf präsentieren. In Deutschland ist derzeit eine Heirat von Minderjährigen ab 16 Jahren erlaubt, wenn ein Partner volljährig ist und das Familiengericht der Eheschließung zustimmt. Bei im Ausland geschlossenen Ehen greift bislang das internationale Privatrecht, wonach Ehen grundsätzlich anerkannt werden, wenn sie nach dem religiösem oder bürgerlichem Recht im Heimatstaat rechtsgültig sind.

Zum Stichtag 31. Juli gab es laut Ausländerzentralregister 1.475 minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand "verheiratet". Die Bundesregierung rechnet mit einer deutlich höheren Dunkelziffer. Vor allem durch den Zuzug von Flüchtlingen gebe es in Deutschland eine hohe Zahl von verheirateten Kindern und Jugendlichen.


Quelle:
KNA , epd